lange zum Capital geschlagen werden, bis der Betrag, der Zinsen zur Bestreitung für eine ganze Pfründnerstelle ausreicht. Und soll diese Stiftung als eine von mir neben der Brönner'schen errichtete Separat-Stiftung zu immerwährenden Zeiten bestehen.

Doch will ich genannte Senator Bronner'sche Stiftung zu vorstehenden Zwecken nur mit der Bedingung zu meiner Haupterbin eingesetzt haben, daß die­selbe, auf den Fall solcher nach Berichtigung aller etwaigen Vcrlassenschafts-Paffi- ven und verordneten Legate ein reines Erbvermögen von wenigstens Dreißig Tau­send Gulden verbleibt, in keinem Falle befugt sein soll, die quarta falcidia in An­wendung oder in Abzug zu bringen, welches ich auf jeden Fall und unter allen Um­ständen vielmehr ausdrücklich verbiete.

Nur in dem alleinigen Falle, daß inzwischen durch unvorhergesehene Ereignisse mein besitzendes Vermögen so vermindert werden sollte, daß solches zur vollen Berichtigung der verordneten Legate und daneben des meiner eingesetzten Haupter­bin zubestimmten Erbvermögens von mindestens Dreißig Tausend Gulden nicht ausreichen sollte, soll meine Haupterbin ermächtigt sein, den einzelnen milden Stif­tungen, denen ich Fünf Tausend Gulden und darüber vermacht habe, pro rata, nach geometrischen Proportionen, so viel an ihren Legaten in Abzug zu bringen, damit der Haupterbin besagte Dreißig Tausend Gulden voll verbleiben; welche Ab­züge sich dann auch die besagten milden Stiftungen gefallen zu lassen haben.

Von solchem und jedem Abzüge sollen dagegen alle weniger als Fünf Tau­send Gulden betragende Legate, sowie alle an Privaten gemachten Vermächtnisse, besonders auch das der Niederländischen Gemeinde vermöge meiner erwähnten be­sonderen codicillarischen Disposition verschaffte Legat, ausgenommen sein, und es in Beziehung dieser sämmtlichen Legate und Vermächtnisse bei dem unbedingten Ab­zugs-Verbote in allen Fällen sein Bewenden behalten.

XIVT.

3ur Vollstreckung dieses meines letzten Willens ernenne ich den hiesigen Bür­ger und Handelsmann Herrn Ferdinand Ludwig Streng des Raths, und er­suche denselben, Alles, was ich verordnet habe oder verordnen werde, genau zu vollziehen.