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4. dem Hilfsverein zur»gewerblichen und moralischen Unterstützung nothleidendcr

hiesiger Handwerksmeister,

ein Capital von Zwei Tausend Gulden, zusammen Acht Tausend Gulden.

^tens

Der Anstalt für Erziehung verwahrloster Kinder, dem Rettungshaus im Kloster Arnsberg ein Legat von Tausend Gulden. Endlich

XI'T.

Vermache ich noch dem hiesigen katholischen Armenkasten ein Capital von Tausend Gulden.

XII'T.

Sammtliche vorstehende Geld-Legate sollen baldmöglichst und längstens inner­halb sechs Monaten nach erfolgter Immission meines Haupterben an die betreffen­den Legatare, und zwar entweder in baar, oder in zu meinem Nachlasse gehörigen Staatspapieren, nach dem Tagescours, oder Hypotheken, entrichtet werden. Ferner sollen alle den milden Stiftungen, Pensions- und gemeinnützigen Anstalten verschafften Legate ohne Ausnahme zum Capitalisiren, und blos die Zinsen davon zur Verwendung zu den statutenmäßigen oder selbstredcnden Zwecken dieser Stif­tungen und Anstalten bestimmt sein.

XIII'T.

In mein, nach Abzug aller etwaigen Verlassenschafts-Passiven, und sämmt- lichcr hiervor verordneter Legate und derjenigen Legate, die ich allenfalls noch verordnen werde, übrig bleibendes Vermögen setze ich die, unter der Administra­tion der Dr. Senckenberg'schen Stiftung dahier bereits bestehende Senator Brönncr'sche Stiftung zu meiner Haupterbin ein, und will, oaß das dieser Stiftung von mir überkonunende Capital-Vcrmögen von derselben Administration sicher angelegt und verwaltet, und die jährlichen Zinsen davon zur lebenslänglichen Aufnahme und Pflege so vieler bedürftiger bejahrter hiesigen christlichen Burger als Pfründner in das I)r. Sen ckenberg'sche Stift (ganz nach Maaßgabe der Be­stimmungen und Verordnungen der Senator Brönner'schen Stiftungs-Urkunde) verwendet werden sollen, als solches der Betrag der Zinsen des Capitalvermögens gestattet. Bei einem sich ergebenden Brucktheile sollen die Zinsen von diesem so