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Ferner vermache ich einer jeden der nachfolgenden acht milden Stiftungen und Anstalten, als:
1. der Taubstummen-Erziehungo-Anstalt,
2. dem Frauen-Verein,
3. der Gustav-Adolpb-Stiftung,
4. der Blinden-Anstalt,
5. dem Pestalozzi-Verein,
0. dem 1)r. Christ'schcn Kindcr-Hospitale,
7 . der Anstalt für Irre und Epileptische,
8. der Verwaltung der dahier bestehenden drei Kleinkinder-Schulen,
für solche zusammen, sämmtlich dahier bestehend, ein Legat von Fünf Tausend Gulden, zusammen Vierzig Tausend Gulden.
virr.
Weiteres vermache ich einer jeden der acht zur freien Stadt Frankfurt gehörigen Dorfschaften ein Capital von Fünfzehnhundert Gulden, zur Dotation der in diesen Dorfschaften bereits bestehenden oder annoch errichtet werdenden Kleinkinder- Bewabr-Anstalten. Welche von diesen Dorfschaften dergleichen Anstalten noch nicht besitzen, müssen solche längstens in einem Jahre nach meinem Ableben gegründet haben, sonst fällt das der betreffenden Ortschaft zugedachte Legat von fl 1500. — zu Gunsten meines Haupterben aus. —
vnrr.
Einer jeden der folgenden drei hiesigen Pensionsanstalten, als
1. der evangelisch-lutherischen Prcdigcr-Wittwen-Casse,
2. der Witlwen-Casse der hiesigen Eivil-Bediensteten und
3. dem Theater-Pensionsfond
legire ich Drei Tausend Gulden, zusammen Neun Tausend Gulden.
IX'T.
Auch legire ich einer jeden der folgenden hiesigen gemeinnützigen Anstalten, als
1. der Wittwen-Casse hiesiger Handlungs-Commis,
2. der Mozart-Stiftung,
3. der Scnckenberg'schen naturforschenden Gesellschaft und