6

Institut und für die einzelnen Pfründnerstiftungen zu erwarten sind, der Administration vorzulegen.

§. u.

Der alljährlichen Rechnungsablage ist ein Anhang beizu­fügen, in welchem der Capital-Zu- oder Abgang nachgewiesen wird, welchen jeder einzelne Zweig der Stiftung in dem ab­gelaufenen Jahre erfahren hat.

c. Geschäftskreis des zum Bauwesen deputirten Administrators.

§. 15 .

Mindestens einmal jährlich, im Monat April, hat der Deputirte die der Stiftung gehörigen Gebäulichkeiten unter Zuziehung des Hospitalmeisters genau zu besichtigen und über den Befund in der nächsten Sitzung der Administration zu berichten.

§. 16 .

Kleinere dringliche Reparaturen, welche keinen höheren Kostenaufwand als 100 Mark erfordern, kann der Deputirte sofort vornehmen lassen; bei grösseren Reparaturen hat er ebenso wie bei Errichtung neuer Bauten Ueberschläge und Risse fertigen zu lassen, den Beschluss der Administration ein­zuholen und die Ausführung zu überwachen.

§. 17 .

Alle Rechnungen und Zahlungen, welche das Bauwesen betreffen, werden von dem Deputirten angewiesen.

d. Angelegenheiten des medi cini s c h en Instituts.

§ 18 .

Für die Geschäfte, welche die Anatomie, den botanischen Garten und die Bibliothek betreffen, wird je ein Administrator committirt; derselbe nimmt die Wünsche und Anträge der Docenten und des Bibliothekariats zur gutachtlichen Vorlage an die Administration entgegen, weist die bezüglichen Rech­nungen und Zahlungen an und wird dafür besorgt sein, dass