4
§• 3 .
Die Wahlen und die Vertheilung der verschiedenen Geschäftszweige sollen alle drei Jahre im November vorgenommen werden; die Abstimmung ist geheim und es entscheidet die absolute Majorität.
§■ *■
Den zweiten Donnerstag in jedem Monat soll regelmässig eine Sitzung der Administration gehalten werden.
Für die gültige Fassung eines Beschlusses ist die Anwesenheit von wenigstens vier Mitgliedern erforderlich.
Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet das Votum des Vorsitzenden.
§■ 5 .
Ueber die Verhandlungen der Administration wird von dem Consulenten ein Protocoll geführt, in welchem die verhandelten Gegenstände speciell bezeichnet und die gefassten Beschlüsse dem Wortlaute nach registrirt werden.
11. Geschäftseintheilung der Administration.
a. Geschäfts kreis des Vorsitzenden und seines Stellvertreters.
§. 6 .
Der Vorsitzende hat die Leitung der Geschäfte; er vertritt die Stiftung nach Aussen und sorgt für den Vollzug der von der Administration gefassten Beschlüsse.
§■ 7 .
Die regelmässigen’Sitzungen lässt der Vorsitzende durch Einladungskarten ansagen; bei ausserordentlichen Sitzungen wird der Vorsitzende den Gegenstand der Berathungen bemerken lassen.
Es steht dem Vorsitzenden frei, nach seinem Ermessen oder auf Wunsch eines Mitgliedes Gegenstände zur Abstimmung in Cirkel zu setzen; auf Verlangen auch nur eines Mitglieds muss aber die Beschlussfassung bis nach stattgehabter gemeinsamer ßerathung ausgesetzt werden.