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Numerircn einiges Bedenken trage, als wenn solches feinen Gerechtsamen und zustehenden Freiheiten, in Ansehung seiner besitzenden Güter und Wohnungen präjudicirlich scyn könne: so finden Wir die an sich überflüßrge Erklärung hiebei zu wiederholen für nöthig , daß das gegenwärtige Institut überhaupt Freiheit und willkürlichen Beitritt zur Nichtschnur habe, somit diese dabei allgemein nölhige Zeichen mit Nummern und Buchstaben auf keinen andern Gegenstand,, oder Absicht einen Bezug und Einfluß haben sollen..
A R T l C UL U S VI.
Um Ordnung und Einförmigkeit der Kataster zu erzielen , wird Wie eines
jeden Orks
die in Unserer Residenz Aschaffenburg niedergcseßte General - Feucraffe-^p^cial- kuranz-Deputation das sub LIt. A. angedruckte Formular in genugfa- mer Anzahl Abdrucken, und in die Aemter, Städte und Ortschaften, sollen, viel,, als nöthig, verkheilen lassen«
Diese Special-Kataster einer jeden Stadt, Flecken oder Dorfs sollen dreifach ausgefevtiget, und gleichförmig paginiret, sofort in Städten vom Bürgermeister und Rath,, in Dörfern von Schultheißen, Bürgermeister und Vorstehern, nebst dem Stadt- oder Gcrichtöschrei- bcr unentgeltlich unterschrieben, darauf von Beamten oder GcrichtS- halkcr mit Beidruckung des Amts-oder Gerichts-Siegels gleichfalls