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Numerircn einiges Bedenken trage, als wenn solches feinen Gerechtsa­men und zustehenden Freiheiten, in Ansehung seiner besitzenden Güter und Wohnungen präjudicirlich scyn könne: so finden Wir die an sich überflüßrge Erklärung hiebei zu wiederholen für nöthig , daß das gegen­wärtige Institut überhaupt Freiheit und willkürlichen Beitritt zur Nicht­schnur habe, somit diese dabei allgemein nölhige Zeichen mit Nummern und Buchstaben auf keinen andern Gegenstand,, oder Absicht einen Bezug und Einfluß haben sollen..

A R T l C UL U S VI.

Um Ordnung und Einförmigkeit der Kataster zu erzielen , wird Wie eines

jeden Orks

die in Unserer Residenz Aschaffenburg niedergcseßte General - Feucraffe-^p^cial- kuranz-Deputation das sub LIt. A. angedruckte Formular in genugfa- mer Anzahl Abdrucken, und in die Aemter, Städte und Ortschaften, sollen, viel,, als nöthig, verkheilen lassen«

Diese Special-Kataster einer jeden Stadt, Flecken oder Dorfs sollen dreifach ausgefevtiget, und gleichförmig paginiret, sofort in Städten vom Bürgermeister und Rath,, in Dörfern von Schultheißen, Bürgermeister und Vorstehern, nebst dem Stadt- oder Gcrichtöschrei- bcr unentgeltlich unterschrieben, darauf von Beamten oder GcrichtS- halkcr mit Beidruckung des Amts-oder Gerichts-Siegels gleichfalls