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Da Wir ber den Eingangs erwähnten Ursachen auf Unsere ^rciftrit , dcö Ein-

sämmtliche Unterkhanen und übrige Besitzer der in Unfern Landen ge- teure.

legenen Gebäulichkeiten dae unumschränkte Vertrauen sehen, daß sie nicht den mindesten Anstand nehmen werden, sich zu ihreur selbst eigenen Besten dieser Gesellschaft anzuschließen, zugleich auch Las ganze Institut sich bloö allein auf Sicherheit und Freiheit gründen soll, als ist Unsere höchste Willcnömcinnng, daß vorgängig allen Eigenthnmern frei und ihrer Willkühr überlassen werden solle, ,) ob sie ihre Wohnhäuser, Nebengebäude, Scheuern, Ställe re. einschreibcn und versichern las­sen wollen, oder nicht, desgleichen 2) frei stehen solle, nach Verlauf eines Jahrs wieder ans der Gesellschaft auszntrcten. Denjenigen jedoch, welche sich dieser lanLeöväterlichen Vorsorge theilhaftig zu ma­chen gesonnen sind, wird dabei nachrichtlich bekannt gemacht, daß

i) Die beitretenden Mitglieder sich zu diesem Ende bei der gehörigen Gerichtöstelle, Vorgesetzten Obrigkeit, oder kurfürstlichen Lau- deödirekeion aus den Fall gebührend zu meiden haben, wenn wegen befreiten Wohnungen, oder aus andern Ursachen bei dem Einschreiben einige Anstände, oder Bedenklichkeiten von Seiten der Eigenthümer sich ergeben sollten.

2) Daß in diesem ersten Jahre die Annahme und Einschreibung

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