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Welche dieser Soeietät beitritt, ohne allen Unterschied des Ranges oder Standes sich dieser Ordnung, und den darin enthaltenen Punkten vollkommen unterwerfen müsse, und wird durch die blose Eintragung dafür geachtet, daß dadurch zugleich allen sonstigen exceptionibus und beneficiis, z. B. fori, privilegii personalis , Status, ordinis, exemtionis, oder wie solche sonsten Namen haben mögen, bergen stalten renunzirct worden sey, daß ein jeder, als Mitglied dieser Ordnung, und dessen unmittelbarer, doch in andern Fallen allerdings un- präjudizirlichen Exekution unterworfen sey und verbleibe. Falls aber
Z) nur Pachter oder Administrators auf den adelichen, oder andern befreiten und assekurirten Gütern wohnen sollten; so müssen dieselben zwar die Bezahlung des Beitrages vorzüglich sub poena executionis leisten, jedoch bleiben ihnen in diesem Falle Lluaevis eompetentia gegen die GulS-Herrschaft ausdrücklich Vorbehalten; und eben so haften
4) wegen den in der Assoziation begriffenen Kirchen und Kir- chenbedicnren-Gebäuden diejenigen für das eingetragene Quantum, welchen die Last der Wiedererbauung eigends aufliegct. Wobei Wir Uns
5) zugleich gnädigst Vorbehalten, mit einem Theile Unserer herrschaftlichen Kammeral - Gebäude, ausschließlich Unserer Residenz- Schlösser, dieser Gesellschaft ebenfalls bcizutreten.
ARTI-