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Junge Leute, deren Leistungen den irrtümlich in ihnen voraus­gesetzten Geisteskräften nicht entsprechen, werden, in ihrem eigenen Interesse, baldthunlichst aus der Stiftung entlassen.

Die dem Stiftungsfonds ursprünglich zugedachten fl. 40000. Nennwert in 6 °/o Staatspapieren sollten unangetastet liegen bleiben, bis sie sich durch Aufsparung aller Zinsen und Zinseszinsen und die zu hoffenden Beiträge, Geschenke und Vermächtnisse anderer wohlhabender Freunde geistig besonders begabter armer Kinder verdoppelt haben würden. Diese Bestimmung ist vollzogen worden, und so gelang es, infolge sorgsamster Verwaltung, das Kapital innerhalb 15 Jahren auf st. 80 OM zu erhöhen und die Wirksamkeit der Palmsonntagstiftung schon im Jahre 1885, hundert Jahre nach der Geburt des Stifters, beginnen zu lassen, obwohl die Voraussetzung des Stifters einer Wiederanlage der zurückge­zahlten amerikanischen Renten in 6 °/o Wertpapieren unerfüllbar war.

Eine Vermehrung des Kapitals erhoffte der Stifter durch lebhafte Teilnahme der Regierungen und reichen Privaten und glaubte besondersim voraus auf die wohlwollende Mitwirkung des Ordens der Freimaurer und des Freien Deutschen Hoch- stiftes für Kunst und Wissenschaft in Frankfurt a. M. rechnen zu dürfen".

Privatpersonen, welche 1000 Thaler oder mehr einlegen, werden Stiftsgenossen und erwerben das Recht einer beratenden Stimme.

Auch ist gestattet, daß irgend ein Wohlthäter, eine Familie, Genossenschaft oder Gemeinde irgend einen ihr bekannten oder angehörigen Knaben oder Jüngling zur Aufnahme in das Palm­sonntagstift empfiehlt, ihn aber nur dessen Überwachung, Leitung und geistiger Ausbildung anvertraut, und allen Aufwand für Pflege, Kleidung und Unterricht aus eignen Mitteln zu bestreiten sich verpflichtet. Beide Fälle sind bis jetzt nicht eingetreten.

Die Verwaltung der Stiftung, die Verwaltung des Stiftungs- Vermögens und die Leitung der dem Zwecke entsprechenden An­gelegenheiten ist einem Verwaltungsrate aus sieben Personen über­tragen und zwar sollen fünf Mitglieder desselben dadurch bestimmt werden, daß: