An die
Wahrersatz-Inspoktion Ffm.
JB__a__d_H o m b u r R
Kuranlaga 4
17. 5. 44
EINSCHREIBEN
Tel-, bestätige den Eingang Ihnes Schreibens von 28.4.44, das am Mittwoch, den 10.5.44, nachmittags in meine Hände gelangte.
Am Vormittag des gleichen Tages stellte ich zu meinem Schrecken fest, dass der 'Vagen n-cht mehr in der Garage stand. Da niemand weder bei dem Besitzer der Garage, Herrn SCHAFFSTEIN, noch bei mir vor- gesprochen hatte, war ich der festen Überzeugung, dass die Wehrmacht den Wagen nicht geholt haben könne, zumal ich Ja in meinem Schreiben gerade für das Abholen auf meinen nur 150 m entfernten Arbeitsplatz, wc ich Jederzeit zu erreichen bin, gebührend aufmerksam gemacht hatte. Für mich stand also fest, dass der Wagen nur gestohlen sein könne und ich von dieser Tatsache die Polizei verständigen müsse.
Am Nachmittag, beim Helen der Versicherungspolice als Unterlage für die Anzeige, fand ich im Briefkasten meiner Wohnung alsdann zu meiner grossen Überraschung Ihren Brief vor, wonach also der Wagen ent gegen allen meinen Erwartungen, doch von der Wehrmacht abgeholt worden war.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, die folgenden Fragen zu stel 3 en:
Wie hat sich das Abhol Kommando gegenüber den von Ihnen erbetenen Angaben hinsichtlich Aufbewahrungsetmd Abholungsort, für Wagen-,Gara« gen-Schlüssel usw. zu verhalten?Kann sich das Abhol-Kommando einfach