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damit einverstanden, daß die Deutsche Reichspost auf me * nem Grundstück Wir sind r unserem

.Senckenberg. .Anl.age .Straße (Platz) Nr. .25- in .Frankfurt a/«!ain

sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen (Gestänge, Stützen, Kabel nebst Zubehör usw.) anbringt, die zur Errichtung von Anschlüssen an ihr Fernmeldenetz auf dem Grund­stück und jin den darauf befindlichen Gebäuden, zur Einführung von Leitungen sowie zur Herstellung, Instandhaltung und Erweiterung ihres Fernmeldenetzes erforderlich sind, ^enn infolge dieser Vorrichtungen Beschädigungen des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude ein treten, ist die Deutsche Reichs­post verpflichtet, die beschädigten Teile des Grundstücks und der Gebäude wieder in ordnungsmäßigen Zustand zu setzen. Sie ist ferner verpflichtet, die Vorrichtungen binnen Jahresfrist nach der Kündigung zu entfernen.

Diese Erklärung gilt auf unbestimmte Zeit und ist bei einer Veräußerung des Grundstücks für den Nachfolger bindend. Die Kündigung ist nur zum 1. April oder zum 1. Oktober zulässig. Das Kündigungs­recht ruht, solange sich ein Anschluß an das Fernmeldenetz der Deutschen Reichspost auf dem Grund­stück befindet.

Ausbesserungsarbeiten, die in den Innenräumen infolge der Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Aufhebung von Fernmeldeeinrichtungen erforderlich werden, sind Sache des Inhabers des Anschlusses an das Fernmeldenetz.

Frankfurt a/Main d . 28.1 . 19 46

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(Eigenhändig Unterschrift des Grundstückseigentümers, Vornamen ausschreiben) 4 ' N

Frankfurt. a/M.. . Senckenbe rg. -Anlage -25 A

(Wohnort, Straße und Hausnummer des Grundstückseigentümers) u-'jt'V;£' : '\f&

Zur gefl. Beachtung: Die Erklärung ist vom Grundstückseigentümer selbst zu unterschreiben.

Ausnahmefällen auf besondere Schwierigkeiten stoßen sollte, kann ein rechtlich dazu befugter HarM^WqaiAex^Üer anderer Bevollmächtigter statt des Eigentümers unterschreiben. Beide Erklärungen sind zu vollziehen. 'DfS^Uoppel wird dem Grundstückseigentümer mit der auf der Rückseite abgedruckten Gegenerklärung ausgehändigt.

Bl. & Co. (8. 4S> II c 809 Din a 3, 6 c 60