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Die Deutsche Reichspost verpflichtet jEch, Ihr
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ordnungsmäßigen Zustand zu setzen, soweit das Grundstück oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung von Anschlüssen [an ihr Fernmeldenetz auf dem Grundstück^und in den Gebäuden, zur Einführung von Leitungen sowie zur Herstellung, Instandhaltung und Erweiterung ihres Fernmeldenetzes beschädigt worden sind. Binnen Jahresfrist nach Ihrer Kündigung werden die angebrachten Vorrichtungen wieder beseitigt werden. '
Ihre Erklärung gilt auf unbestimmte Zeit und ist bei der Veräußerung des Grundstücks für den Nachfolger bindend. Die Kündigung ist nur zum 1. April oder 1. Oktober zulässig. Ihr Kündigungsrecht ruht, solange sich ein Anschluß an das Fernmeldenetz der Deutschen Reichspost auf dem Grundstück befindet.
Ausbesserungsarbeiten, die in den Innenräumen infolge Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Aufhebung von Fernmeldeeinrichtungen erforderlich werden, sind Sache des Inhabers des Anschlüsse s
an das Fernmeldenetz.
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