Mannheimer Versicherungsgesellschaft
in MANNHEIM
Uollständig begebenes Grundkapital
RM 4,000,000.
Kapital-Rücklagebestand
RM 1,000.000.
Errichtet 1879.
Police für den Gütertransport zu Lande
mittels Eisenbahn, Post oder Fuhre (kurz: Land-Güter-Police)
Geschäftsstelle:
M
RM:.
Versicherungssumme:
2 . 000 .—
^ Die Mannheimer Versicherungsgesellschaft in Mannheim, in den umstehenden Bedingungen kurz als „Versicherer“
Bezeichnet, versichert hiermit der K553SC...He.rr.I]L...Dr.»....Er.nS.t....SGhlIlid.t.»....J?.'£ , .S?l}5f.U.I'.tc./'.M.»..
in ....Ä...Z.t...EO.n.t.ana/Sch.W.elZ. f ....SLLC...Sier.rß. 7 .le.S . für Rechnung, wen es angeht, die Summe von
Bluets
•Beiehsmai'k-Zwei-Iiausend-.
.— schließlich Fracht und .—.schließlich erhofften (imaginären) Gewinn gegen eine Prämie von ..&iY...°/oo,
betragend..—..M*.. auf die nachstehend bezeichneten Güter, geladen oder noch zu laden
mittels*). EiS.ömBiäiHl .
für die Reise von dem Einladungsort Haii S -F-I'afikf■U.I't /Mai.Q.-.
nach dem Bestimmungsort.H.äU.S....L.UXSfflh.UC(l>,...J.
18 Kisten gez. H.D. 1-18 enth. Möbel und Haushaltungsgegenstände
.
.ZusatzdsdinguNgerr-siehe""umssi'ti'g-!.
^ Gegenwärtige Versicherung ist am....)^.....0s.L».193....41.Uhr .mittags beantragt
worden und geschieht unter den umstehenden oder beigehefteten Bedingungen und Klauseln. Gemäß § 14 tritt der Versicherungsschutz erst mit Zahlung der Prämie in Kraft.
Mit Bezug auf § 17 der Allgemeinen Bedingungen wird bemerkt, daß man sich zu wenden hat in:.
.Erankf.Ur.t/M.,. f ....S.ChUJCaanaS.t.r...^ Herrn.Kr.af.t...&,....C.0..,....K,..G^. Es wird aber hierdurch ausdrücklich vereinbart, daß durch die Benennung des Havarie-Kommissars keine persönliche Verpflichtung des Havarie-Kommissars zur Auszahlung von Schäden auf Grund dieser Police gegeben ist.
.E.ran.k£.ur.t./Main. . den...). t«.D.ezembe.r..19&1
Prämie .°/oo — RM
Ausfertigungsgebühr — „ .l.».rr.Tr....
Versich.-Steuer.°/o — „ —.».AO....
rm.£.:*LA
40% Mannheimer Versicherungsgesellschaft 40% Württemberg. & Badische 20% Alpina Vers.A.G.
KRÄHT 4 CO.
-natf
V
Einlage
tittels 'Eisenbahiyfes jMi anzugeb€n, ob da* Gut in geschlos^ptfCU, offenen oder offen gebauten Wagen verladen ist, anzugeben ist auch g durch den Abseipfer, vgl. §^.), mittej^|PQSt; ojM 1 ^hrp^selbständige Kraftwagentransporte, mit Ausnahme von Eisenbahnkraftwagen> gl. § 1 Abs. 2a, sind § 28 Abs. 2).
§ 1 Abs. 2a» sind duJKyyWJ PoJ 4 HC 1 9 37. M.Dr. y/ fl/y/
405 _| /