Mannheimer Versicherungsgesellschaft

in MANNHEIM

Uollständig begebenes Grundkapital

RM 4,000,000.

Kapital-Rücklagebestand

RM 1,000.000.

Errichtet 1879.

Police für den Gütertransport zu Lande

mittels Eisenbahn, Post oder Fuhre (kurz: Land-Güter-Police)

Geschäftsstelle:

M

RM:.

Versicherungssumme:

2 . 000 .

^ Die Mannheimer Versicherungsgesellschaft in Mannheim, in den umstehenden Bedingungen kurz alsVersicherer

Bezeichnet, versichert hiermit der K553SC...He.rr.I]L...Dr.»....Er.nS.t....SGhlIlid.t.»....J?.'£ , .S?l}5f.U.I'.tc./'.M.»..

in ....Ä...Z.t...EO.n.t.ana/Sch.W.elZ. f ....SLLC...Sier.. 7 .le.S . für Rechnung, wen es angeht, die Summe von

Bluets

Beiehsmai'k-Zwei-Iiausend-.

. schließlich Fracht und ..schließlich erhofften (imaginären) Gewinn gegen eine Prämie von ..&iY...°/oo,

betragend....M*.. auf die nachstehend bezeichneten Güter, geladen oder noch zu laden

mittels*). EiS.ömBiäiHl .

für die Reise von dem Einladungsort Haii S -F-I'afikfU.I't /Mai.Q.-.

nach dem Bestimmungsort.H.äU.S....L.UXSfflh.UC(l>,...J.

18 Kisten gez. H.D. 1-18 enth. Möbel und Haushaltungsgegenstände

.

.ZusatzdsdinguNgerr-siehe""umssi'ti'g-!.

^ Gegenwärtige Versicherung ist am....)^.....0s.L».193....41.Uhr .mittags beantragt

worden und geschieht unter den umstehenden oder beigehefteten Bedingungen und Klauseln. Gemäß § 14 tritt der Ver­sicherungsschutz erst mit Zahlung der Prämie in Kraft.

Mit Bezug auf § 17 der Allgemeinen Bedingungen wird bemerkt, daß man sich zu wenden hat in:.

.Erankf.Ur.t/M.,. f ....S.ChUJCaanaS.t.r...^ Herrn.Kr.af.t...&,....C.0..,....K,..G^. Es wird aber hier­durch ausdrücklich vereinbart, daß durch die Benennung des Havarie-Kommissars keine persönliche Verpflichtung des Havarie-Kommissars zur Auszahlung von Schäden auf Grund dieser Police gegeben ist.

.E.ran.k£.ur.t./Main. . den...). t«.D.ezembe.r..19&1

Prämie .°/oo RM

Ausfertigungsgebühr .l.».rr.Tr....

Versich.-Steuer.°/o.».AO....

rm.£.:*LA

40% Mannheimer Versicherungsgesellschaft 40% Württemberg. & Badische 20% Alpina Vers.A.G.

KRÄHT 4 CO.

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V

Einlage

tittels 'Eisenbahiyfes jMi anzugebn, ob da* Gut in geschlos^ptfCU, offenen oder offen gebauten Wagen verladen ist, anzugeben ist auch g durch den Abseipfer, vgl. §^.), mittej^|PQSt; ojM 1 ^hrp^selbständige Kraftwagentransporte, mit Ausnahme von Eisenbahnkraftwagen> gl. § 1 Abs. 2a, sind § 28 Abs. 2).

§ 1 Abs. 2a» sind duJKyyWJ PoJ 4 HC 1 9 37. M.Dr. y/ fl/y/

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