SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTELLE
OFFICE SUISSE DE COMPENSATION UFFICIO S VIZZ E RO DI CO M PE NSAZION E
ZÜRICH
BORSENSTRASSE 26
Rl Organo ufficiale per il regolamento dei pagamenti nei servizi di ciearing coll'estero (Oecisione del Consiglio federale del 2 Ottobre 1934)
Offizielles Organ zur Durchführung des Clearingverkehrs mit dem Ausland (Bundesratsbeschiufy vom 2. Oktober 1934)
Organe officiel Charge du regiement des payements par voie de ciearing avec I'efranger(arr6te du Conseil federal du 2 octobre 1934)
TELEPHON 7 27 70
TELEGRAMM-ADRESSE: CLEARINGSTELLE BRIEFFACH ZÜRICH 2 FRAUMÜNSTER
Clearing
Deutschland
Abtlg.
Export 507
In Ihrer Antwort unbedingt anzuführen.
Unterstützungen.
Herrn Dr. E. Schmidt, Montana sur_Sierr e/ Les Bluets.
Gesuch vom: 11 .Juli 1942
Datum: 16. Juli 1942
Zustimmungs-Erklärung
Wir bewilligen hiermit den Transfer — zu Lasten des Reiseverkehrs-Kontos der Deutschen Verrechnungskasse, Berlin, bei der Schweizerischen Nationalbank, Zürich — von HM. 500. — (in Worten fünfhundert HM.), einmalig e Gültigkeitsdauer
dieser Bewilligung bis ZI. Oktober 1942),
die Ihnen
von der Senckenbergisehen Naturforschenden Gesellschaft, Frankfurt a.M., als Studienbeihilfe
überwiesen werden.
Diese Zustimmungserklärung ist der zuständigen deutschen Devisenstelle (siehe Fußnote) im Original, zusammen mit einem entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Überweisungen einzureichen.
Sollte die Devisenstelle im Falle der Genehmigung den Bescheid dem schweizerischen Unterstützungsempfänger, statt direkt an die die ünterstützungsüberweisungen vornehmende deutsche Stelle übermitteln, so wäre der Bescheid vom Unterstützungsempfänger unverzüglich an die richtige Stelle weiterzuleiten.
SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTELLE
Beilagen:- ^^ ßS >
Zuständig ist diejenige deutsche Devisenstelle, in deren Bereich der Ort liegt, wo die die Unterstützung leistende Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
Form.Nr.3054 25 Blocks ä 4x50Bl. 2398/55230