SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTELLE

OFFICE SUISSE DE COMPENSATION UFFICIO S VIZZ E RO DI CO M PE NSAZION E

ZÜRICH

BORSENSTRASSE 26

Rl Organo ufficiale per il regolamento dei pagamenti nei servizi di ciearing coll'estero (Oecisione del Consiglio federale del 2 Ottobre 1934)

Offizielles Organ zur Durchführung des Clearingverkehrs mit dem Ausland (Bundesratsbeschiufy vom 2. Oktober 1934)

Organe officiel Charge du regiement des payements par voie de ciearing avec I'efranger(arr6te du Conseil federal du 2 octobre 1934)

TELEPHON 7 27 70

TELEGRAMM-ADRESSE: CLEARINGSTELLE BRIEFFACH ZÜRICH 2 FRAUMÜNSTER

Clearing

Deutschland

Abtlg.

Export 507

In Ihrer Antwort unbedingt anzuführen.

Unterstützungen.

Herrn Dr. E. Schmidt, Montana sur_Sierr e/ Les Bluets.

Gesuch vom: 11 .Juli 1942

Datum: 16. Juli 1942

Zustimmungs-Erklärung

Wir bewilligen hiermit den Transfer zu Lasten des Reiseverkehrs-Kontos der Deutschen Verrechnungskasse, Berlin, bei der Schweizerischen Nationalbank, Zürich von HM. 500. (in Worten fünfhundert HM.), einmalig e Gültigkeitsdauer

dieser Bewilligung bis ZI. Oktober 1942),

die Ihnen

von der Senckenbergisehen Naturforschenden Gesellschaft, Frankfurt a.M., als Studienbeihilfe

überwiesen werden.

Diese Zustimmungserklärung ist der zuständigen deutschen Devisenstelle (siehe Fußnote) im Original, zusammen mit einem entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Über­weisungen einzureichen.

Sollte die Devisenstelle im Falle der Genehmigung den Bescheid dem schweize­rischen Unterstützungsempfänger, statt direkt an die die ünterstützungsüberweisungen vor­nehmende deutsche Stelle übermitteln, so wäre der Bescheid vom Unterstützungsempfänger unverzüglich an die richtige Stelle weiterzuleiten.

SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTELLE

Beilagen:- ^^ ßS >

Zuständig ist diejenige deutsche Devisenstelle, in deren Bereich der Ort liegt, wo die die Unterstützung leistende Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

Form.Nr.3054 25 Blocks ä 4x50Bl. 2398/55230