trifft uns alle.

Soweit Sie dagegen* durch Lieferung einer Zeitschrift Aus­lagen für den Einzelnen haben, ist Ihr Standpunkt berechtigt. Die Auslagen dagegen, die Sie durch Unterhaltung des Museums haben, können nicht von den Ewigen Mitgliedern eingetrieben werden, wenn diese nicht freiwillig sieh dazu bereit erklären, zunal Sie einen städtischen Zuschuss haben.