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auf Ihren Tafeln verewigt haben, von der Zahlung eines weiteren Beitrages abhängig gemacht werden soll, so muss ich dagegen in meinem und im Namen der Ewigen Mitglieder der Naturforschenden Gesellschaft aufs nachdrück­lichste Protest ein legen. Ich bin zu dieser Auffassung berechtigt, da mir mitgeteilt worden ist, dass die vor dem Jahre 1924 erworbene Ewige Mitgliedschaft nicht mehr t stehe oder entzogen werden soll.

Die Ewige Mitgliedschaft ist, wie ihr Name besagt, ewig d.h. für immer erworben und kann nicht, entzo- gen werden. Es ist dies -auch .juristisch nicht zulässig. M. E. wür­de die Naturforschende Gesellschaft sieh selbst herabsetzen, wenn sie die Namen der Ewigen Mitglieder, die sie selbst auf ihre Tafeln eingegraben hat, entfernen würde. Es erscheint mir auch selbstverständlich, dass Ewigen Mitgliedern der Zutritt zum Museum frei steht. Ich kann dies alles um so eher aussprechen, als mir als Direktor der Senckenbergischen Bibliothek der Zutritt ^ zum Museum und seinen Sammlungen offen steht und noch besonders zugesichert worden ist.

Die Tatsache, dass Sie das von den Ewigen Mitgliedern hin- gegebene Vermögen verloren haben, berechtigt Sie nicht zur Entziehung der Ewigen Mitgliedschaft. Diese ist, wie ihr Name sagt, ewig. Eine derartige Entziehung würde auch nicht dem Willen und Wunsch des verewigten Prof. Drevermann entsprechen.

Die Ewigen Mitglieder haben ihr Vermögen auch verloren. Das