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a) StlftiL-igsm.it gliedern

B. Mitarbeitern

C. Ehrenmitgliedern

D. Korrespondierenden Mit gliedern

E. Korrespondierenden Ehrenmitgliedern

Der gleichseitige Besits mehrerer Arten der Mit glieds <\ ist zulässig.

Ferner gehören der Gesellschaft an:

1 . Freunde

2. Teilnehmer

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Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitglieder-Ver= Sammlung. Sie erhalten die ZeitschriftMatur und Volk, habei freien Eintritt su den Veranstaltungen der Gesellschaft (Vor= trägen, Vorlesungen, Siudienausflügen), die Berechtigung sur unentgeltlichen Benutzung der Senchenbergischen Bibliothek un durch diese, gemäß den bestehenden Bestimmungen, d.er anderen Frankfurter Bibliotheken, und mit Ehegatten un,ä Kindern mähre der Öffnungszeiten freien Eintritt in das Museum.

Freunde sind Bezieher d.er ZeitschriftMatur und Tclh u ' haben mit Ehegatten und Kindern mährend d.er Öffnungszeiten fr en Eintritt in d.as Museum und su besonderen, hierfür kennt li: gemachten Veranstaltungen .

TeiInehmer sind Bezieher der ZeitschriftMotu- und Volk

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7

Beitragspflichtig sind:

Ordentliche Mitglieder,

Freunde und TeiInehmer

Die Beitragshöhe wird von der Verwaltung festgesetzt.

Die Ewigen Mitglieder zahlen einen einmaligen Mindeste .: trag in Höhe des fünfzigfachen Bahres-Beitrages eines Ordentl chen Mitgliedes.

Die Stiftungsmitglieder zahlen Hundertfache des Beitrages eines Ewi

einmcZig minie gen Mitgliedes

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§ 8

Die Namen der Ewigen Mitglieder und der Stif tungsr.it glie der werden im Museumsgebäude auf Marmor tafeln verzeichnet.

Bildnisse oder Büsten d.er Stiftungsnitglieder werden an hervorragender Stelle des Museums angebracht.

Die.Witwen der Ewigen Mitglieder und der StiftungsMitgl der genzßen alle Rechte der Ordentlichen Mitglieder.