ENTWURF! Stund 8.1.19^6.

Satzungen . der

Senckenbergischen Naturforsehenden Gesellschaft

zu

Frankfurt a. Main

gegründet 22 .November 181J.

(Auf Grund des Beschlusses der Ausserordeutlichen MitgliederVersammlung vom .j

J. NAME, SITZ, AUFGABEN, ORGANE und GESCHÄFTSJAHR der GESELLSCHAFT

§ 1

Die Gesellschaft, der durch landesherrliche Verfügung vom 17.August I 867 das Recht einer juristischen Person ver'liehen uibhden ist, führt den Namen SENCKENBERGISCHE NATURFORSCHENDE GESELLSCHAFT und. hat ihren Sitz in Frankfurt a.Main.

§ 2

Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Naturforschung zu trei= ben und d.ie Ergebnisse der Forschung durch Druck, Lehre und Schausammlung der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

§

3

Die Organe der Gesellschaft sind.:

A. Direktion (§§ 16-2'/)

B. Beirat (§§ 23-29)

C. Verwaltung (§§

D. Mitglieder-VerSammlung (§i> 4 2-4 9 )

§ 4

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II, MITGLIEDSCHAFT.

§ 5

Die Gesellschaft besteht aus Mitgliedern , und zwar A. Ordentlichen Mitgliedern:

a) jährlich beitragenden Mitgliedern

b) Ewigen Mitgliedern