ENTWURF! Stund 8.1.19^6.
Satzungen . der
Senckenbergischen Naturforsehenden Gesellschaft
zu
Frankfurt a. Main
gegründet 22 .November 181J.
(Auf Grund des Beschlusses der Ausserordeutlichen Mitglieder—Versammlung vom .j
J. NAME, SITZ, AUFGABEN, ORGANE und GESCHÄFTSJAHR der GESELLSCHAFT
§ 1
Die Gesellschaft, der durch landesherrliche Verfügung vom 17.August I 867 das Recht einer juristischen Person ver'liehen uibhden ist, führt den Namen SENCKENBERGISCHE NATURFORSCHENDE GESELLSCHAFT und. hat ihren Sitz in Frankfurt a.Main.
§ 2
Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Naturforschung zu trei= ben und d.ie Ergebnisse der Forschung durch Druck, Lehre und Schausammlung der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
§
3
Die Organe der Gesellschaft sind.:
A. Direktion (§§ 16-2'/)
B. Beirat (§§ 23-29)
C. Verwaltung (§§
D. Mitglieder-VerSammlung (§i> 4 2-4 9 )
§ 4
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II, MITGLIEDSCHAFT.
§ 5
Die Gesellschaft besteht aus Mitgliedern , und zwar A. Ordentlichen Mitgliedern:
a) jährlich beitragenden Mitgliedern
b) Ewigen Mitgliedern