296
Sammeln von Leseholz im Frankfurter Stadtwald.
1. Leseholzkarten werden nur denen ausgestellt, die nachweislich bedürftig sind und eine Bescheinigung des zuständigen Bezirksvorstehers über ihre Bedürftigkeit vorlegen.
2. Offenkundige Forstfrevler oder Personen, die sich innerhalb der letzten zwei Jahre mehrfacher Forstdiebstähle und forstpolizeilicher Uebertretungen schuldig gemacht haben, oder welche diesen Bestimmungen wiederholt zuwiderhandeln, werden von der Vergünstigung der Leseholz-Nutzung ausgeschlossen.
8. Die Karten werden auf dem Geschäftszimmer der städtischen Forstverwaltung, Frankfurt a. M., Sachsenhäuser Warte, Darmstädter Landstraße 279, gegen Zahlung einer'Gebühr von 1 Mark ausgestellt. Der jährlich zu erneuernde Veöürftigkeitsnachweis, sowie die abgelaufene Leseholzkarte ist persönlich hier bei der Oberförsterei zur Prüfung bis spätestens 1. Oktober vorzulegen.
4. Die Leseholzkarten sind nur persönlich gültig und dürfen weder an Familienangehörige noch an andere überlassen werden.
6. Bei Ausübung der Leseholznutzung sind die Karten stets mitzuführen und den Forstbeamten auf Verlangen vorzuzeigen.
6. Als Leseholz gilt nur das dürre auf der Erbe liegende Reisig und Abfallholz, welches von der Forstbehörde nicht zum Verkauf oder zu sonstigem Gebrauche zubereitet wurde.
7. Die Anwendung von Haken, Reißstangen, Stricken .üsw. zum um- oder abreitzen von-Holz, sowie die An.
Wendung von Säge-, Hau- oder Schneidewerkzeug zur Gewinnung des Leseholzes ist untersagt.
8. Das Leseholz darf nur in offenen Tragelasten (ohne Benutzung von Mahnen, Kietzen, Butten, Säcken, Wagen, Kinderwagen, Schlitten, Schiebkarren) nach Hause geschafft werden. Ist mit der Fortschaffung einer Traglast mehr als eine Person beschäftigt, so muß jede derselben mit einer Leseholzkarte versehen sein. Mehr als zwei Traglasten dürfen an einem Tage nicht gesammelt werden. Fahrstraßen und Wege dürfen in keiner Weise durch Leseholzabfälle verunreinigt werden.
9. Der Verkauf und jede sonstige Veräußerung von Leseholz, insbesondere auch das Verbringen aus dem Walde, der Wohnung oder dem Wohnort des Sammlers in eine andere Wohnung oder nach einem anderen Ort, sowie der Ankauf von Leseholz ist bei zeitweiligem oder gänzlichem Verlust der Nutzungsvergünstigung untersagt.
10. Das Lcseholzsammcln zu einer unerlaubten Zeit in nicht freigegebenen Waldorten, Schonungen, Jungwüchsen oder in Holzschlägen vor erfolgter Abfuhr des Holzes wird einem Forstdiebstahl gleichgeachtet. Der Diebstahl an bereits aufgearbeitetem Holz oder an solchem, mit besten Zubereitung bereits begonnen ist, hat die sofortige Entziehung der Leseholzkarte zur Folge.
11. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit der gesetzlichen Strafe verfolgt.
Frankfurt a. M., den 29. September 1919.
Stadtkämmerei — Forstabteilnng.
Oeffentliche Verdingungen des Hochbauamtes.
Bemerkungen: Für die Verdingungen sind die vom Magistrat erlassenen Allgemeinen Bestimmungen und Bewerbungsbedingungen für die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen vom 10.. November 1903 und deren Nachträge maßgebend. '
Die Unterlagen werden bei der Nechnungsführung des Hochbau-Amtes im Rathaus-Südban. Veth- mannstratze 3, 2., Zimmer 242, vormittags 9—12)4 Uhr ausgegeben. — Aus den Angebotsvordrucken ist zu ersehen, wo Zeichnungen und Muster ausliegen und wo die Angebote zu erreichen sind. — Angebote müssen versiegelt sein und eine den Inhalt kennzeichnende Aufschrift tragen. '
Gegenstand der Verdingung
Bau:
Preis der Unterlagen:
EinreickinngS. EröffnungS-
tcrniin:
Drabtvubarbetten
Ncubau-Mobnhtiuser Rinaelstrake 12—10
kostensrot.
Donnerstaa.
den 13. November ISIS, vorinittaaS 11 Ubr.
Drabtvubarbeiten
Wobnbausbauten für Strakenbabnverkonal am Devot Heddernheim
kostenfrei
Doniversiaa.
den 13 November ISIS, vormitt ans UV* Ubr.
Bims-Aementdielwände
'Wohnbausbauten für Strakcnbaknvcrsonal am Depot Heddernheim
kostenfrei
Donnerstaa,
den 13 November ISIS, vormittaas 11% Ubr.
Bims-Zementdielwände
Neubau-Wohnhäuser Rinaelstrak,« 12—16
kostenfrei
Donnerstag.
den 13 November ISIS, vormittaas 11% Ubr.
Scklosserarbeiten lTürbesckläaei — 15 Lose —-
Kletiirvoünulsasbauten an der
Mainzer Landstrabe
kostenfrei
Donnerstaa.
den 13. November ISIS, vormittaas IS Ubr.
Druck u. Verlag von I. G. Holtzwarts Nachf. G. m. b. H. Verantwort!, s. d. Redaktion: W. W o l l st ä d t e r.
x.