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Nr. 51

Sonntag den 30. November

1919.

Bekanntmachung.

Nach der Verordnung vom 24. Oktober 1919 werden künftig Zins- oder Gewinnanteilfcheine sowie ausgeloste oder zur Rückzahlung gekündigte Wertpapiere nur dann ohne weiteres eingelöst, wenn das ganze Papier oder der Zins- oder Gewinnanteilscheinbogen mit Zins- erneuerungsschein bei einer Bank oder Sparkasse hinterlegt sind. Eine Ausnahme von der Hinterlegung der Wertpapiere ist nur zulässig, wenn der Eigentümer dem für ihn zuständigen Landesfinanzamt ein Verzeich­nis seiner Wertpapiere einreicht.

In Rücksicht auf diese Verordnung und den Erlatz des Ministers des Jnnnern vom 31. Oktober d. Js. für Sparkassen haben wir uns im Interesse unserer Sparer entschlossen, von diesen offene Depots entgegenzu- nchmen. Wir übernehmen Wertpapiere zur Aufbewah­rung und Verwaltung und besorgen die Einlösung der fälligen Kupons nnd Dividendenscheine, sowie gekün­digter und verloster Stücke rechtzeitig.

Die Bestimmungen über Verwahrung und Verwal­tung von Wertpapieren sind demnächst in unseren Hauptstellen erhältlich.

Zugleich bitten wir uns Zeichnungen auf Deutsche Spar-Prämien-Anleihe von 1919 die wir kostenlos vermitteln, bis spätestens 3. Dezem­ber zu überweisen.

Frankfurt a. M., im November 1919. 47

Städtische Sparkasse, Bethmannstraße 4. Frankfurter Sparkasse von 1822, Neue Mainzerstr. 49.

Oberlehrer st elle.

An dem Goethe-Gymnasium in Frankfurt a. M. ttt voraussichtlich zu Ostern 1929 eine Oberlehrerstelle zu besetzen.

Erforderlich ist die Lehrbefähigung in Erdkunde, Bo­tanik und Zoologie, daneben in Mathematik und Physik.

Erwünscht ist außerdem die Lehrbefähigung im Turnen.

Als Diensteinkommen wird die Besoldung des staat­lichen Normaletats vom 5. Juni 1909 unter Hinzurech­nung von 300 Mark gewährt. Anrechnung der Dienst­zeit für die Gehaltsetnweisung kann vom Tage der An­stellung als Oberlehrer oder vom Beginn des vierten bezw. (bet Ableistung des Militärdienstes vor der Prü­fung) dritten Jahres nach erfolgter Prüfung erfolgen.

Bewerbungen können bis zum 20. Dezember 1919 bet uns eingereicht werden.

) Frankfurt a. M., den 21. November 1919. 40

Schulansschuß für höhere Schulen.

Oberlehrer st elle.

An der Helmholtz-Oberrealschule in Frankfurt a. M. ist voraussichtlich zu Ostern 1920 eine Oberlehrerstelle zu besetzen.

Erforderlich ist die Lehrbefähigung für Erdkunde auf der Oberstufe und naturwissenschaftliche Neben­fächer sowie die Befähigung zur Erteilung des Linear­zeichnens.

Abs Diensteinkommen wird die Besoldung des staat­lichen Normaletats vom 6. Juni 1909 unter Hinzurech­nung von 300 Mark gewährt. Anrechnung der Dienst­zeit für die Gehaltseinweisung kann vom Tage der Anstellung als Oberlehrer oder vom Beginn des vier­ten bezw. (bei Ableistung des Militärdienstes vor der Prüfung) -ritten Jahres nach abgelegter Prüfung er­folgen.

Bewerbungen können bis zum 20. Dezember 1919 bei uns eingereicht werden.

Frankfurt a. M., den 21. November 1919. 41

Schnlansschuß für höhere Schule«.

Schubkasten für Grabdenkmäler.

Die Anbringung von Schutzkasten für Denkmäler der städtischen Friedhöfe bedarf unserer Genehmigung. Die Zeichnung der Kasten ist vor Aufstellung in dop­pelter Ausfertigung (wie bei Grabdenksteinen) einzu- rcichen. Die Aufstellung darf nur vom 18. November bis 16. März erfolgen. Die bis Ende März 1920 von den Benutzungsberechtigten der Gräber nicht entfern­ten Kasten können von Amtswegen entfernt und auf Lager gebracht werden, ohne daß das Amt eine Haf­tung für deren Verbleib übernimmt.

Frankfurt a. M., den 17. November 1919. 33

Friedhofs-Amt.

Verlorenes Sparbuch.

Der Häfner Heinrich Blumenschein Hierselbst hat den Verlust seines von der städtischen Sparkasse, Zahlstelle 8 in Frankfurt a. M. ausgestellten Spar­buches Nr. 7370 mit einer Einlage von 100 Mark bet uns angezeigt. Gemäß 8 12 der Sparkassen-Satzung wird der Besitzer dieses Sparbuches aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche auf diese Einlage bis 26. Februar 1920 unter Vorlage des Sparbuches bei der Spar. kassen-Hauptstclle, Bcthmannstratze Nr. 4, hier geltend zu machen, widrigenfalls das Sparkonto gelöscht nnd der Einlagebestand dem Antragsteller zur Verfügung gestellt wird. 43

Frankfurt a. M., den 18. November 1919.

Städtisches Sparkaffen-Amt, Pauls-Platz Nr. S.