Magistrat

Rechnei-Amt

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Frankfurt a. 2X1., den

Steuerverwaltung.

Tgb.-No.

Bescheid auf das Schreiben

vom 5. 8. 21

Nach 5 5 les Ortsstatuts vom 26.7.192C bildet die jedem einzelnen Grundstück zuzurechnende Rei.nigungsf läche die Be = messungsgrundlage für den zu zahlenden Straßenreinigungsbei-

trag. Die an der Viktoria-Allee, der Merton-Straße und dem Kettenhofweg belegenen wissenschaftlichen Anstalten bilden mit den zwischen den einzelnen Gebäuden befindlichen gärt­nerisch angelegten Flächen ein zusammenhängendes Grundstück. Die dortige Berechnung erfaßt anscheinend nur die Hausfron= ten während die Stra ßenfronten des Grundstücks zu berechnen sind. Die unserer Veranlagung zu Grunde liegende Reinigungs= fläche von 790 qm ist zutreffend und der hiernach zu zah= lende Straßenreinigungsbeitrag mit 1962,35 M richtig ange= fordert.

Jhren Einspruch weisen wir, soweit er das vorstehend er­wähnte Grundstück betrifft, als unbegründet zurück.

Gegen diesen Bescheid steht Jhner die binnen 2 Wochen vom Tage der Zustellung beim Bezirksausschuß zu Wiesbaden anzubringende Klage im Verwaltungsstreitverfahren offen.

Den für den Botanischen Garten an der Siesmayer= und Mi quelstraße veranlagten Straßenreinigungsbeitrag mit 2502,SOM haben wir dagegen aus ( Billigkeitsgründen in Abgang gestellt und die Steuerzahlstelle II hiervon benachrichtigt.

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Hier

Viktoria Allee 7