teiligte Stimme mehr in der Verwaltung, welche hei der Beschluss= fähigkeit Zahlt, und dann durch Abwesenheit die Abstimmung erschwe­ren kann. Bei der hohen Zahl der Verwaltungsmitglieder war durch mangelnde '-etei11gung die Beschlussfähigkeit öfters in Frage ge­stellt .

Anderseits besitzen wir so hervorragend tüchtige Mitglieder der Verwaltung, d'e keineswegs Sektionäre sind, so dass also klar hervnrgeht, dass eine Identificierung beider Eigenschaften nicht unbedingt anzunehmen ist. Wemn diese Einrichtung zu einer Zktt ^ wo die Sammlungen im Entstehen waren, zweckmässig war, so kann sie heute schädlich sein. Heute ist durch die Leitung eines wissen= schaftlichen Direktors die Garantie gegeben, dass die Ausgestaltung des Museums unter gerechter Abwägung der einzelnen Abteilungen voranschreitet, indem der Direktor die Erfordernisse des Museums nach Massgabe des allgemeinen Bedürfnisses vor der Verwaltung ver­tritt. Es kann nur im Intresse des Museums sein möglichst viele freiwillige Hilfsarbeiter zum Ordnen der Sammlung heranzuziehen und heranzubilden, es kann aber keineswegs ira Intresse der Gesell­schaf t liegen ale diese Persönlichkeiten, nachdem sie kurze Zeit im Museum gearbeitet haben und danach als Mitglieder zu begrüssen sind, nun auch in die Verwaltung aufzunehmen. Dazu bedarf es doch einer längeren » Carenzzeit ».

Es ist Ja nicht unwahrscheinlich, dass aus diesen Mitgliedern des Museums ein Teil später in die Verwaltung aufgenommen werden wird, wie wir ja viele Mitglieder haben gleich wertvoll für Ver­waltung und Museum.

Ich stehe also durchaus auf dem Standpunkt, die principielle Trennung beider Funktionen auch äusserlich zum Ausdruck zu brin=