auf Nunsoh zur Auskunft gerne zur Verfügung, Uoh bemerke dazu , dass ich im Auftrag servitutsbereehtigter Anlieger bereits Sinspruoh bei der Baupolizei und bei der Firma erhoben habe-, Bass aber naeh mir gewordenen Andeutungen diese trotzdem versuehen will, ihr Vorhaben durohzudrUeken , weil sie hofft vermöge des ihr zu geböte stehenden sehr hohen ausländischen Kapitals 41t Zwangsvollstreckung der zwei fellos zu ihren Ungunsten ausfallenden Urteile vereiteln zu können.

Mit vorzügltoher Boehaehtung,