Kriegstulrtfdiaftsftdle
für Das
Deutsche 3eitungsgen?erbe
öefellfdiafl mit dcschrSnkler Haftung
Berlin C2, Datum Des Poststempels
Breite Strafte S O
remfpred)er: Zentrum 10076-10070 vradtnachrlchten: Kontingent Berlin Bankkonto:
Direclion Der Vlskonto-Sefellfchaft Ooflfchelkkonlo: Berlin 23500
Betrifft:
3b. K.
(In allen Zufchrlflen Ist Das stklenrelchen anzugeben)
Oer § 9 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 16. Juli 1916 über Druckpapier bestimmt, daß alle nach § 1 bis 3 dieser Bekanntmachung anzeigepflichtigen Bezieher von Papier, das zur Herstellung von Druckwerken (Büchern, Sammelwerken, Einzelwerken, Sammlungen, Jugendschriften usw-) Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften oder zu Umschlägen für diese Druckschriften bestimmt ist, ihre Bestellungen (Abrufe) von solchem Papier uns zur Weiterleitung an die von den Bestellern namhaft gemachten Lieferanten
einzusenden haben.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerken wir, daß die uns «inzusendenden Bestell- und Abrufschreiben nach wie vor auf den Namen des betreffenden Lieferanten, und nicht etwa auf den unsrigen, auszustellen sind. Angelegenheiten, die uns betreffen, dürfen daher in diesen Bestell- oder Abrufschreiben nicht behandelt werden. Eines Begleitbriefes an uns bedarf es nicht.
Wir ersuchen in Ihrem Interesse Bestellungen (Abrufe) so zeitig wie irgend möglich vornehmen zu wollen und für die Einzahlung der uns nach § 8 der Bekanntmachung zu überweisenden Abgaben auf unser Postscheckkonto Berlin 23504 nur die von uns herausgegebenen Vordrucke zu verwenden, die wir jederzeit kostenlos zur Verfügung stellen.
Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
egfcpaftsftunbgn 9-5 Utn