Kriegstulrtfdiaftsftdle

für Das

Deutsche 3eitungsgen?erbe

öefellfdiafl mit dcschrSnkler Haftung

Berlin C2, Datum Des Poststempels

Breite Strafte S O

remfpred)er: Zentrum 10076-10070 vradtnachrlchten: Kontingent Berlin Bankkonto:

Direclion Der Vlskonto-Sefellfchaft Ooflfchelkkonlo: Berlin 23500

Betrifft:

3b. K.

(In allen Zufchrlflen Ist Das stklenrelchen anzugeben)

Oer § 9 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 16. Juli 1916 über Druckpapier bestimmt, daß alle nach § 1 bis 3 dieser Bekanntmachung anzeige­pflichtigen Bezieher von Papier, das zur Herstellung von Druckwerken (Büchern, Sammelwerken, Einzelwerken, Sammlungen, Jugendschriften usw-) Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften oder zu Umschlägen für diese Druckschriften bestimmt ist, ihre Bestellungen (Abrufe) von solchem Papier uns zur Weiterleitung an die von den Bestellern namhaft gemachten Lieferanten

einzusenden haben.

Um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerken wir, daß die uns «inzusenden­den Bestell- und Abrufschreiben nach wie vor auf den Namen des betreffenden Lieferanten, und nicht etwa auf den unsrigen, auszustellen sind. Angelegenheiten, die uns betreffen, dürfen daher in diesen Bestell- oder Abrufschreiben nicht be­handelt werden. Eines Begleitbriefes an uns bedarf es nicht.

Wir ersuchen in Ihrem Interesse Bestellungen (Abrufe) so zeitig wie irgend möglich vornehmen zu wollen und für die Einzahlung der uns nach § 8 der Bekanntmachung zu überweisenden Abgaben auf unser Postscheckkonto Berlin 23504 nur die von uns herausgegebenen Vordrucke zu verwenden, die wir jederzeit kostenlos zur Verfügung stellen.

Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

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