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die aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu ,

dem vorgcdachten Zwecke verwendet werden, so ist anheute , <

zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et mandato cavirendcn Herrn Dr. Eduard n

Ruppe ll dahier, an einem, der Direktion der Senckcnbergi- I

schen naturforschenden Gesellschaft am andern, und der Dr. g

Senckenbergischen Stiftungs - Administration am dritten Theile, v

nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen d

worden.

§ 1. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat ft

Namens des Herrn Heinrich Mylius anhcute übergeben . d<

der Direktion der Senckenbergischen naturforschcnden Gesellschaft ^ dc

zum unwiderruflichen Eigenthum der letzteren, die baare Summe ! lii

von fi. 10,000 schreibe Zehntausend Gulden des 24 Gulden- | , bk

fußes, über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit t ak

in besser Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt. m

§ 2. Gleichzeitig hat die Direktion der Senckenbergischen D

naturforschenden Gesellschaft der Dr. Senckenbergischen Stif- tu

tungs-Adminiftration die besagte Summe von Zehntausend Gul- fco

den als ein Darlehn zugestcllt, welches die gedachte Admini- fa>

stration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hun- alt

dert zu verzinsen haben wird. Sl

So lange als die Scnckcnbergische naturforschende Gesell- frei

schaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes na>

oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckenbergischen Admini- Di

stration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen leg

des mehrgedachten Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforde­rung an die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft abzu- zeic

rechnen, wohingegen die letztere befugt seyn soll, nach erfolgter Dr,

gänzlicher oder theilweiser Tilgung ihrer Schuld an die Dr. (wi

Senckenbergische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital Gei

von fl. 10,000 oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag der

jeder Zeit zurückzuvcrlangcn und anderweitig jedoch nur auf die