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die aus diesem Kapital zu erzielenden Zinsen fortwährend zu ,
dem vorgcdachten Zwecke verwendet werden, so ist anheute , <
zwischen dem besagten Herrn Heinrich Mylius, vertreten durch den de rate et mandato cavirendcn Herrn Dr. Eduard n
Ruppe ll dahier, an einem, der Direktion der Senckcnbergi- I
schen naturforschenden Gesellschaft am andern, und der Dr. g
Senckenbergischen Stiftungs - Administration am dritten Theile, v
nachfolgender Vertrag aufrichtig verabredet und abgeschlossen d
worden.
§ 1. Herr Dr. Eduard Rüppell übergibt und hat ft
Namens des Herrn Heinrich Mylius anhcute übergeben . d<
der Direktion der Senckenbergischen naturforschcnden Gesellschaft ^ dc
zum unwiderruflichen Eigenthum der letzteren, die baare Summe ! lii
von fi. 10,000 — schreibe Zehntausend Gulden des 24 Gulden- | , bk
fußes, über deren Empfang die vorgenannte Direktion hiermit t ak
in besser Rechtsform und mit verbindlichstem Danke quittirt. m
§ 2. Gleichzeitig hat die Direktion der Senckenbergischen D
naturforschenden Gesellschaft der Dr. Senckenbergischen Stif- tu
tungs-Adminiftration die besagte Summe von Zehntausend Gul- fco
den als ein Darlehn zugestcllt, welches die gedachte Admini- fa>
stration von heute an jährlich mit drei und ein halb vom Hun- alt
dert zu verzinsen haben wird. Sl
So lange als die Scnckcnbergische naturforschende Gesell- frei
schaft ein den Betrag von Zehntausend Gulden erreichendes na>
oder übersteigendes Kapital der Dr. Senckenbergischen Admini- Di
stration schulden wird, steht cs der letzteren frei, die Zinsen leg
des mehrgedachten Kapitals auf die Zinsen ihrer Kapitalforderung an die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft abzu- zeic
rechnen, wohingegen die letztere befugt seyn soll, nach erfolgter Dr,
gänzlicher oder theilweiser Tilgung ihrer Schuld an die Dr. (wi
Senckenbergische Stiftungs-Administration, das ganze Kapital Gei
von fl. 10,000 — oder den ihre Schuld übersteigenden Betrag der
jeder Zeit zurückzuvcrlangcn und anderweitig jedoch nur auf die