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§. 3hl. lieber neue Anschaffungen, Veräußerungen und Vertauschungen kann nur in den Versammlungen^

Beschluß gefaßt werden und kann die Direktion für sich keine dergleichen Veränderungen vornehmen. Die Anschaffungen dürfen niemals das disponible Ver­mögen der Gesellschaft übersteigen, es dürfen über­haupt keine Schulden gemacht werden.

§. 3/. Sollten größere Anschaffungen sehr wün­schenswert erscheinen, auch Hoffnung zu dereinstiger Deckung des Kaufpreises durch die Kräfte der Gesell­schaft vorhanden seyn; so kann deren Erwerb dennoch nicht anders beschlossen werden, als wenn sich hin­länglich begüterte Mitglieder zur Zahlung der Termine verbindlich machen, und die Erstattung durch die Ge­sellschaft nur unter der Bedingung verlangen, daß diese dadurch nicht verschuldet werde.-

§. 0. Die Gesellschaft wird es mit Dank aner­kennen, wenn Mitglieder oder Fremde geeignete Pri­vatsammlungen oder einzelne merkwürdige Gegenstände auf längere oder kürzere Zeit in dem Gesellschaftslocal aufstellen wollen. r <i ..ni. ,

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Unterstützung desDr. Senckenbergische« medizinischen Instituts. .

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§.. Dazu bestimmt-die Gesellschaft, so weit ihre Kräfte es möglich machen, jährlich die fixe Summe von fl. 500 welche ganz - der Disposition der Gesellschaft anheim gestellt bleiben, und nach dem Ermessen der Gesellschaft über den Bedarf des Insti­tuts auf einen oder den andern Zweig dieses Insti­tuts vorzugsweise verwendet werden können.

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p, Verzinsung und Heimzahlung des

Capitals.

§. Da die Senckenbergische Stiftungs - Admi­nistration si ch erb»ten - hat, > zur Erbauung eines zur Aufstellung de^ ^atnralienkabinets paßlicheu Locals außer der unentgeldlichen Verleihung des Grund und Bodens auf ewige Zeiten eine nahmafte Summe ^nrzuschikße», und hierüber noch ein besonderer Ver-