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§. 3hl. lieber neue Anschaffungen, Veräußerungen und Vertauschungen kann nur in den Versammlungen^
Beschluß gefaßt werden und kann die Direktion für sich keine dergleichen Veränderungen vornehmen. Die Anschaffungen dürfen niemals das disponible Vermögen der Gesellschaft übersteigen, es dürfen überhaupt keine Schulden gemacht werden.
§. 3/. Sollten größere Anschaffungen sehr wünschenswert erscheinen, auch Hoffnung zu dereinstiger Deckung des Kaufpreises durch die Kräfte der Gesellschaft vorhanden seyn; so kann deren Erwerb dennoch nicht anders beschlossen werden, als wenn sich hinlänglich begüterte Mitglieder zur Zahlung der Termine verbindlich machen, und die Erstattung durch die Gesellschaft nur unter der Bedingung verlangen, daß diese dadurch nicht verschuldet werde.-
§. 0. Die Gesellschaft wird es mit Dank anerkennen, wenn Mitglieder oder Fremde geeignete Privatsammlungen oder einzelne merkwürdige Gegenstände auf längere oder kürzere Zeit in dem Gesellschaftslocal aufstellen wollen. r <i ..ni. ,
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Unterstützung desDr. Senckenbergische« medizinischen Instituts. .
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§. fä. Dazu bestimmt-die Gesellschaft, so weit ihre Kräfte es möglich machen, jährlich die fixe Summe von fl. 500 — welche ganz - der Disposition der Gesellschaft anheim gestellt bleiben, und nach dem Ermessen der Gesellschaft über den Bedarf des Instituts auf einen oder den andern Zweig dieses Instituts vorzugsweise verwendet werden können.
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p, Verzinsung und Heimzahlung des
Capitals.
§. Da die Senckenbergische Stiftungs - Administration si ch erb»ten - hat, > zur Erbauung eines zur Aufstellung de^ ^atnralienkabinets paßlicheu Locals außer der unentgeldlichen Verleihung des Grund und Bodens auf ewige Zeiten eine nahmafte Summe ^nrzuschikße», und hierüber noch ein besonderer Ver-