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die Reisekosten bestreiten. Es sand eine sorgfältige Prüfung des Candidalen statt, er wurde tüchtig befunden. Der junge Mann hatte noch ein Anliegen : einen alten Vater, der ein schlechter Wirthschafter war. Mohrhardt besaß, von seiner Mutter herrührend, ein Ueberbesserungs-Capital aus die Geisowffche Behausung, Lit. F, No. 125. Er wünschte, Herr Dr. Cretzschmar möge das Capital verwalten, die Zinsen nach der Verfallzeit seinem Vater verabfolgen lassen. Herr Dr. Cretzschmar empfahl, statt seiner, der sterben könne, die Direction der naturforschenden Gesellschaft hiermit zu. beauftragen. Diese willigte ein aus lspäter zu entwickelnden Gründen. Es ward diesem gemäß eine Vollmacht bei der Hypothekenbuchführung deponirt. Wie es scheint durch ein Mißverständniß, ward bei der bereits erfolgten Abwesenheit des Sohnes, der Ansatz auf den Vater eingeschrieben. Niemand kannte diesen Umstand, bis zur letzten Zeit, wo die Hypothek umgeschrieben werden sollte. Mittlerweile hat Herr Dr. Cretzschmar die Zinsen erhoben und bis zum Tode des Vaters von Mohrhardt, denr Vater behändiget, später aber, größtentheils nach dem Verfügen des Sohnes, für denselben verwendet.
Daß die naturforschende Gesellschaft sich in diese Verwaltung einließ, beruhte darauf, daß Mohrhardt der Sohn einen großen Brief Herrn Dr. Cretzschmar behändigte mit der Versicherung, daß darin auf seinen Todesfall eine Schenkungsurkunde enthalten sey. Sie war versiegelt; Herr Dr. Cretzschmar hatte versprochen, solche nicht zu eröffnen bis nach Mohrhardt's Tode. Besitzveränderung, Mangel an Nachricht von Mohrhardt, nöthigtc das versiegelte Paquet zu eröffnen. Das vor uns liegende Document, eigenhändig geschrieben und besiegelt von Mohrhardt, würde in Frankreich vielleicht als eine olographische letztwiüige Verfügung angesehen werden, bei uns fehlen die Requisite eines gültigen Testaments. Wir dürfen indessen bei unserer väterlichen Regierung hoffen, daß sie die formellen Fehler übersehen uud die Intentionen des Schenkers und der Beschenkten — eine wissenschaftliche Stiftung — nicht aus dem Auge verlieren und seiner Zeit, wenn Mohrhardt's Tod actenmäßig nachgewiesen oder derselbe mit der Reihe der Jahre als verschollen zu betrachten ist, der naturhistorischen Gesellschaft Capital und Zinsen zusprechen werde. So war die Gesellschaft -zu dieser Verwaltung gekommen, und so wird sie auch solche sortzuführen haben. So lange einer der Mohrhardte lebte, hatte sie wenig Interesse daran, indem Mohrhardt der Sohn über den Ertrag des Capitals theils verfügt hatte, theils weitere Verfügung sich Vorbehalten hatte. Einnahme und Ausgabe blieb dem vom Disponenten durch Corresponden; instruirten Herrn Dr. Cretzschmar überlassen. Jetzt aber, wo der alte Mohrhardt todt und der Sohn schwerlich mehr am Leben ist, indem seit neun Jahren keine Briefe oder sonstige Lebenszeichen von ihm eingetroffen sind —• jetzt wird die Gesellschaft diese Verwaltung unmittelbar durch ihren Casstrer verwalten lassen, und es ist nothwendig, daß die geeigneten Schritte geschehen zur Einziehung der deponirten rückständigen Interessen von 1837 und ferner. Dadurch, daß Herr Dr. Cretzschmar lionn fide die Einnahme und Ausgabe allein besorgte, bildete sich ein Vcrhältniß eigner Art, das zwar nicht streng und buchstäblich gesetzlich, dafür aber desto humaner und gewiß ganz im Geiste des eigentlichen Disponenten war. Herr Dr. Cretzschmar gericth nämlich sehr bald in einen Vorschuß an den alten Mohrhardt. Doch wir wollen von der historischen Beleuchtung zur Kritik der ausgestellten Rechnung selbst übergehen.
Dieselbe beträgt:
1) in Einnahme und Ausgabe fl. 819 und ist demnach — mit der in Herrn Dr. Rüppell's Beschwerdeschrift aufgesührten Summe — vollkommen gleichlautend.
2) Die Ausgabe bringt als ersten Posten 8 Jahren Interessen mit fl. 382. 20 kr. in Rechnung, die jedesmal an den alten Mohrhardt, sogleich nach Emvfang, verabfolgt wurden. Die letzte Quittung ist vom 15. Januar 1827 und quittirt über die Zinsen bis zum 4. Juni 1827, den Mohrhardt freilich nicht erlebte, da er am 4. Februar starb.
Alle diese Quittungen tragen den Stempel der Aechtheit, in Gleichförmigkeit der Unterschrift und andere» Umständen an sich, so daß sie als vollkommene Urkunden zu betrachten sind.
3) Aber wenn hier in der letzten Quittung ein nntieipnndo stattfand, so zeigt sich dieses auch in einer weiteren Quittung vom 1. Juni 1824 über fl. 63, die Mohrhardt nach und nach von Herrn Dr. Cretzschmar erhalten, und von seinen halbjährigen Einnahms-Raten, die durch Herrn Dr. Cretzschmar's Hände gingen, zu tilgen versprach. Daß hierzu nie Zeit war, versteht sich von selbst.
4) Außerdem hat Herr Dr. Cretzschmar noch fl. 28 nach und nach vorgeschossen, über die er keinen Beleg hat.
Wer so gutmüthig war, einem alten bedürftigen Mann in den Jahren 1819—-1824 nach und nach fl. 63 vorzuschießen, der hat auch in späteren Zeiten die Hand nicht von demselben abgezogen und in sofern sind auch diese fl. 28 unserm Dafürhalten nach, wenn auch nicht materiell, so doch moralisch als wirklicher Vorschuß gerechtfertigt.
Aber war Herr Dr. Cretzschmar hierzu berechtigt, gegenüber dem Sohne, gegenüber der Gesellschaft? Streng genommen gewiß nicht; aber so lange der Sohn lebte — und ob dieser wirklich todt sey, ist noch sehr in Frage zu stellen — war Herr Dr. Cretzschmar nur diesem materiell über die Zinsenverwendung Rechnung schuldig, und Mohrhardt war so mit jenem zufrieden, daß er ihm in einem Briefe vom 16. Mär; 1831, der alle Zeichen der Aechtheit an sich trägt und den Herr Dr. Cretzschmar gleischfalls zu den Acten gegeben, — nicht nur dankt, sondern denselben auch ersucht, sich für seine ärztlichen Bemühungen und Auslagen, etwa an Medicamenten, aus dem Zinsenertrag bezahlt zu machen. Er ersucht ihn nun ferner, ihm ein anatomisches und chirurgisches Besteck, ein Dutzend Bruchbänder und Bücher zu senden. Die Auslagen für diese Gegenstände bilden den andern Theil der Ausgaben. Herr Dr. Cretzschmar übersandte die Originalguittungen an Mohrhardt mit, hat sich aber nun neue quittirte Rechnungen (Duplicatc) über alle Gegenstände geben lassen, die von uns gleichfalls geprüft und richtig gefunden wurden. Nur über die Bruchbänder konnte kein neuer Beleg herbeigeschafft werden, weil Retzler längst todt ist. Hier ist aber auch eine solche am wenigsten nöthig, indem die Bestellung auf 12 Stück lautete und die Preiße Retzler's allen Aerztcn hinlänglich bekannt sind.
Mit den Büchern hatte es folgendes Bewandtniß. Mohrhardt verlangte die zurückgelaffenen Lericons, von Scheller und Dillenius, die aber begreiflicherweise nicht mehr vorhanden waren. Herr Dr. Cretzschmar kaufte also ein neues lateinisches und griechisches Lericon und sandte dem seit seiner Ankunft in Brasilien als Arzt practizirenden Freunde bei dieser Gelegenheit die ihm früher vorgeschlagenen und in seiner Stellung als nöthig erachteten Handbücher der Therapie, der Chirurgie und des Accouchements in den Werken von Haase, Chelius und Siebold.
Was wir uns aus eigenem Antriebe nicht erlaubt hätten, haben wir auf Verlangen des Herrn Dr. Cretzschmar gethan. Wir haben den Herrn Dr. Mappes und Herrn Kleesmann zu uns erbeten und durch deren Aussagen erfahren, daß die Zinkkasten bei dem Spengler Braun nicht nur angeschafft, sondern auch die mehrerwähnten Gegenstände von Instrumenten und Büchern im Museo selbst eingepackt und verlöthet wurden.
Aus Vorstehendem erhellet:
A) daß es lebhaft zu bedauern ist, daß Herr Dr. Cretzschmar nicht im Jahre 1834 oder spätestens im Jahre 1837 die vorgelegte