§. 3. Hierauf verlas und übergab Herr vr. Bogner eine schriftliche Erklärung zum heutigen Protokoll (Anlage 7), welcher sich Herr vr. Schmidt anschloß.
Herr vr. Fresenius erklärte, daß wenn in der That in der letzten Sitzung der Beschluß gefaßt worden sey, von Seiten der Gesellschaft etwas durch den Druck gegen Herrn vr. Rüppell zu veröffentlichen, er seine Theilnahme an einem solchen Beschlüsse nicht zugestehen könne, indem er dem Beschlüsse der letzten Sitzung nur den Sinn untergelegt habe, daß von Seiten der Gesellschaft die Veröffentlichung ihrer Protokolle, insofern die Direktion dem Herrn vr. Rüppell gegenüber derselben bedürfe, nicht beanstandet werde, ohne jedoch selbst diese Veröffentlichung vorzunehmen. Herr vr. Rüppell habe die Direktion der Gesellschaft angegriffen; nach vorgängigcr Prüfung durch eine Commission und darauf erfolgten Gcsellschaftsbeschluß habe die Sache ihre actenmäßige Endschaft erreicht; zudem hätten die Directionsglieder öffentlich erklärt, daß sie sich vor der Gesellschaft gerechtfertigt, hiermit also zugleich ausgedrückt, daß sie die Angelegenheit gegenüber der Gesellschaft als erledigt ansehen. Im Schooße der Gesellschaft selbst hätten sonach vorerst keine weiteren Verhandlungen über diese Angelegenheit stattzufinden; es ständen aber den Directionsgliedern, wie jedem andern Mitgliede, zu ihrer etwa beabsichtigten besondern Vertheidigung oder Widerlegung der Druckschrift des Herrn vr. Rüppell die Protokolle der Gesellschaft zur Einsicht und Benutzung zu Gebote.
Herr vr. Varrentrapp bemerkte, daß er der Behauptung einer bestehenden Aufregung, wenigstens was ihn selbst betreffe, widersprechen müsse; er sey sich der ruhigen, unpartheiischen Auffassung und Behandlung der ganzen Angelegenheit bewußt. Mehrere andere Mitglieder äußerten sich in gleicher Weise.
Die Herren vr. Müller, vr. Eder, vr. Buch fanden es sehr auffallend, daß gerade diejenigen verehrlichen Mitglieder, welche in voriger Sitzung den Druck einer amtlichen Mittheilung von Seiten der Gesellschaft als sehr nvthwendig beantragt hatten, heute anderer Meinung seyen; Herr vr. Bogner habe sogar gewollt, man solle um der Beruhigung willen jene demnächst erscheinende einstimmig beschlossene Mittheilung vorläufig im Jntelligenzblatte ankündigen und habe sich nur darum beruhigt, daß er sie nun den darnach Verlangenden versprechen könne. Bemerkt wurde ferner, daß man Allen, welche an der Gesellschaft Theil nähmen, die zur Bildung eines richtigen Urtheils nöthigc Aufklärung über die vielbesprochene Angelegenheit verschaffen müsse, daß aber Mittheilungen von der Direction als solcher, Mittheilungen von der Gesellschaft selbst seyn würden, da die Direction nur die Vollstreckerin der Gesellschaftsbeschlüsse sey. Die Herren von Heyden, vr. Mappcs und vr. Sömmerring fügten bei, von Seiten ihrer Person betrachtet, müßte es ihnen gleichgültig seyn, ob etwas veröffentlicht werde oder nicht, von ihnen habe man es also nicht zu erwarten, wie sie bereits öffentlich erklärt hätten.
Bevor man zur Tagesordnung überging, verlas noch Herr vr. Bogner ein schriftliches Votum (Anlage 9) des Herrn von Meyer.
§. 4. Die Berathung über den bereits verlesenen Commisstonsbericht kam nun an die Reihe und wurden sämmtliche dort gestellten Anträge genehmigt und zum Gesellschaftsbeschluß erhoben, auch verfügt, daß dem Herrn vr. Cretzschmar eine Quittung über den bereits abgelieferten Saldo ausgefertigt werde.
8- 5. In Folge des in §. 5 der vorigen Sitzung Beschlossenen ging man zur Erörterung einiger bis jetzt noch unberührter die Gesellschaftsvcrhältnisse betreffender Punkte der Druckschrift des Herrn vr. Rüppell über.
Was die S. 2 behauptete Censur seiner Vorträge in der öffentlichen Sitzung zur Jahresfeier betrifft, so wurde hervorgehoben, daß diese, nicht zu Discussionen und Beschlüssen bestimmt, eine Feierlichkeit sey, zu welcher die höchste Autorität unserer Stadt, Mitglieder und Nichtmitgliedcr eingeladen würden, vor denen die arbeitenden Mitglieder mit durch Inhalt, Form und Zeitdauer sich eignenden Vorträgen austreten müßten; immer habe.die Direction, durch freundliche Verständigung mit den sich zum Vortrage Anmeldenden dafür sorgen können und erst ein, in den Frankfurter Jahrbüchern nachher abgedruckter, jedenfalls für die betreffende Veranlassung unpassend gewesener Vortrag des Herrn vr. Rüppell habe im Jahr 1837 eine Bestimmung über die Anordnung jener öffentlichen Vorträge allgemein für nothwcndig erkennen lassen; das in der Sitzung vom 27. Mai 1837, welcher Herr vr. Rüppell beiwohnte, aufgenommene Protokoll lautet also: „Aus Veranlassung der neulichen öffentlichen Sitzung wurde beschlossen, daß bei den künftigen öffentlichen Jahresfeiern nur solche Vorträge gehalten werden können, welche vorher der Direction nach Inhalt und Form mitgetheilt und von ihr gebilligt worden sind; in zweifelhaften Fällen, oder wenn der Vortragende sich bei dem Ausspruche der Direction nicht beruhige» will, entscheidet die Versammlung der wirklichen Mitglieder."
Wegen der S. 3 erwähnten kurzen Fristbestimmung von Seiten der Gesellschaft wurde einstimmig anerkannt, daß Herr vr. Rüppell selbst wegen naher Abreise eine unverzügliche Sitzung gewünscht und man ihm die Bestimmung der Zeit gänzlich überlassen habe; sobald er seine Schrift eingereicht, sollte sogleich zur Sitzung cingeladen werden, die zwar nicht stüher aber vom nächsten Dienstag an jeden Tag gehalten werden könne.
Eben so einstimmig wurde anerkannt, daß im Laufe der Zeit mit den Statuten schon manche für zweckmäßig erachtete Veränderungen vorgenommen worden, von welchen diejenigen seit dem Jahr 1826 vorerst nur in den Protokollen verzeichnet seyen, weil noch kein neuer Abdruck der Statuten nöthig geworden. Seit mehreren Jahren aber sey kein Antrag auf Statutenänderung von irgend Jemand, noch niemals aber einer vorgebracht worden, welcher für die Ehrenmitglieder eine andere Theilnahme an der Gesellschaft als die bisherige verlange, dagegen hätten die wirklichen Mitglieder aus eigener Bewegung beim ersten Bau, und wiederum vor einigen Jahren beim zweiten Anbau des Museums, diese Angelegenheit einem Comite aus einer Anzahl Ehrenmitglie-