abzusehen »M** ^

Universität -rt a r r[^ ago der derzeitige Stand der

f ll+A 44-itAAM> ptlslSIHVUu. _

Uni versitsf rage?^ inzwischen j s a wo 4r t f o r tgaacri t t-e rf sei , dass ein Gut­achten <$^s^ho^hen Senates in Leipzig hiesige Auffassungen nicht mehr alterier* 4 * H 4 ^ ^ ^ -

/ ptAU* _

Hieran schliesst sich eine langausgedehnte Besprechung!in

kt ^

wieweit das bisher Geschehe^faer Verwaltung wiederzugeben oder zu

vertreten sei. aXXOXXXXXXXXXMXHOXXXXKKXX$XXKXXSXXOXXK$XKX35XXäKXX¥XXX

XXOXXX$XIXi4XlSX$XKXKXIXXX. San. Rat Roediger v ertritt die Ansicht,

dass eine Antwort auf seine Anfrage nicht erfolgt sei, infolgedessen

die-Leiriger Angelegenheit nicht erwähnt zu werden braucht. Dr. von

Weinberg begründet unterstützt von Prof. Knoblauch einen Schluss^antrag

dass namentlich die durch Adiekes verpflichtete Diskretion in der

universitären Angelegenheit verbiete, vor XXXKKXgXXXXXXXXXXXXXXX

(SM jhydt4MUiÄA_J>

einem grosserem Ple/num ii ra fr n n r*i~i . 7 vnT^nr~i lim Es wird deshalb be

UW< c hi /vl .ia prfyw*** *

schlossen, diese Angelegenhe I t(zu ruber gehen J - J

Nach einer (sehr-XÄXXKKr ausgedehnten Diskussion wie die Stellungnahme der Gesellschaft zur beabsichtigten Gründung einer Uni­versität in Frankfurt in der demnachstigen Verwaltungssitzung zu behandeln sei, und nachdem seitens des Vorsitzenden die Denkschrift des Oberbürgermeisters verlesen wird, wird schliesslich folgender Antrag als vor die Verwaltung zu bringen, schriftlich fixiert:

» Unter der Voraussetzung, dass die in den Statuten festgelegten Zwecke und Ziele der Gesellschaft nicht beeinträchtigt werden, ist die Verwaltung geneigt unter allem Vorbehalt der Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte grundsätzlich dem Plan der Gründung

einer Universität näher zu treten, und ermächtigt die Direktion 02 - £ ßcMUL; lUw 7 ' ~ " ' ~t ' - - * ' ' ' " '

^än der Ausarbeitung einer Denkschrift als Grundlage der Verhandlungen

. . . . ~ ^ ^ mitzuwirken.

Es wird darauf hin beschlossen, falls dieser Antrag den Bei­fall der Verwa"! tungf indet, die von dem Oberbürgermeister gewünschte

nachdem in der

Gebung der Unterschrift der Direktion^ vollziehen, naw,u., u v Q ? . ?^L e i tep > .

demsEntwurf der Denkschrift noch einige Änderungen 7 ' nho- ri n

die Vorbehalten werden

4

/

Schluss der Sitzune 9^ Uhr.