Bestimmungen für den inneren Betrieb des Senckenbergischen Naturhistorischen

Museums

§ i

Der Museumsdirektor führt die Überaufsicht über das Museum und ist für dessen Instandhaltung und ordnungsmäßigen Betrieb verantwortlich.

§ 2

Die Hausschlüssel befinden sich in den Händen des Museums­direktors; er kann sie nach Bedarf an Sektionäre und Beamte des Museums aushändigen. In seiner Verwahrung befinden sich ferner die alle Räume des Museums öffnenden Hauptschlüssel, die er, wenn ein Bedürfnis vorhanden ist, einzelnen Sektionären oder Beamten übergeben kann. Sektionäre und Beamte, die im Besitz von Haupt- oder Hausschlüsseln sind, übernehmen die persönliche Verantwortung gegen deren Mißbrauch.

§ 3

Der Museumsdirektor überwacht die Instandhaltung des Museumsbaues, die Ordnung im Hause und die Disziplin der An­gestellten. Aufseher und Reinigungspersonal werden von ihm angestellt und entlassen. Bei allen anderen Angestellten geschieht dies auf seinen Antrag durch die Verwaltung.

§ 4

Der Museumsdirektor kann Räume des Museums, insbe­sondere Hörsäle, zu vorübergehender Benutzung für andere Zwecke als die der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Öftere