1. Die Akademie verpflichtet sich, keinen Einfluss auf die • Dozenten und deren Vorlesungen auszuüben.
2. Die Gesellschaft erhält als Entschädigung Jährlich M. 3000
3 3. Besondere Vorlesungen sind besonders zu honorieren.
4. Von der Entsendung eines Mitgliedes der Verwaltung in den grossen Bat der Akademie soll abgesehen werden.
Sollten diese Vorschläge nicht an der Akademie angenommen werden,so ist zu erwägen, ob es nicht zweckmässig ist, die Akademie mit den einzelnen Dozenten verhandeln zu lassen und die Gesellschaft in Jedem einzelnen Falle die Genehmigung zur Übernahme von Vorlesungen erteilt.
Jedenfalls soll verhütet werden, dass die Akademie einen eigenen Dozenten anstellt, dessen Vorlesungen denen unserer Dozenten Konkurrenz machen.
II. Das Inst tut für Gemeinwohl will eine Zentralstelle für Gewerbehygiene errichten und bittet die Gesellschaft, ein Mitglied in den grossen Rat dieses Instituts zu entsenden. Der Vorsitzende schlägt Herrn Dr. Berg hierzu vor.
Wird genehmigt.