heit bedarf, sich des Rechtsrate5der Rechtsanwälte Justiz­rat Carl WERTHEIM und Dr. Rudolf Wert heim in Frankfurt a. M .

bedi^ien möge.

§ 10

Nach dem Renteuvertrage mit CARL MIES vom §. April 1926 ist Herr CARL MIES verpflichtet, nach meinem Ableben meiner Schwester ELISE WKSTENBERGER bis zu deren Ableben eine Rente von 2400 Reichsmark zu gewähren. Diese 2400 Reichsmark sind auf dem gemäss § 3 meines Testamentes für meine Schwester ELISE WESTENBERGER ausgeworfenen Unter­haltsbetrag von jährlich 3000 Reichsmark und höchstens 4000 Reichsmark anzurechnen, sodass aus meinem Nachlasse nur noch 600 RM bis höchstens 1600 RM. für diese Unter­haltszwecke meiner Schwester zu gewähren sind, solange sij sie von Herrn MISS die Rente von 2400 RM bezieht.

§ 11

Ich vermache ferner

1. Herrn Assistenzarzt Dr. HEINZ HILDEBRAND in der

Klinik des Herrn prof. VOLHARD hier

2. der Schwester GERTRUD LäNGRICH im Städtischen Kranken­

haus in der Klinik des Herrn Prof. VOLHARD hier

3. d-r Schwester DORA BERSCH, hier, Westendstrasse 44 II

4. der Witwe ANNA MARBURG geh. BEHLERT hier Liliencron-

strasse 7

de 1000 Rn. in Worten je Eintausend Reichsmark.

Ich vermache ferner meiner gegenwärtigen Hausangestell­ten ANNI KINDERVATTER, hier Oeäerweg 125 meine Nähmaschine.

gez. Frau Anna Theobald.

Ich setze noch folgende Vermächtnisse aus:

An Witwe ANNA MARBURG geb. BEHLERT hier weitere 2000 Rm-