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S.N.G. zu ihrer Universalerbin eingesetzt. Die Höhe des Testaments resp. des Vermächtnisses ist aus dem

Hinterlegungsschein nicht zu ersehen.

Prof. RICHTER berichtet über dieses Testa­ment Folgendes: Das Vermächtnis ist der Gesellschaft notariell gesichert. Uber den Inhalt hat der Erblasser nur mit Vorsicht Mitteilung gemacht, jedoch keinen Zweifel darüber gelassen, dass das der Gesellschaft zugedachte Kapital in I G = Aktien und einem kleinen Haus in Norddeutschland angelegt ist und die Summe von 100000 Mark erreicht, vermutlich noch übersteigt.

Nicht weniger erfreulich als die Tatsache dieser ansehnlichen Zuwendung ist das Vertrauen unserer Freunde, das sich darin ausspricht und hoffen lässt, dass das Beispiel auch weiterhin Nachahmung findet.

Es ist von Interesse, wie der aus kaufmännischen Kreisen stammende Erblasser seinen Entschluss begründet hat: Er habe bei seiner jahrelangen freiwilligen Mit­arbeit im Museum erkannt, dass zwischen der wissenschaft­lichen und der kaufmännischen Auffassung des Lebens die engste Verwandtschaft bestehe. Auf der einen Seite die peinliche Genauigkeit im Kleinen und das Verantwortungs­gefühl, das die Grundlage aller wissenschaftlichen Arbeit sei, und daneben die Schwungkraft, mit der gerade die S.N.G bei aller Sparsamkeit eine neue Aufgabe mit weiten Zielen anzupacken verstehe.

Es ist kein Zufall, dass diese lange erwoge­nen Gedanken des Erblassers nach dem Vortrage von Prof. DREVERMANN zum Entschluss wurden, in dem er den Geist Senckenbergs aus eigenem Miterleben und mit so hinreis sender Überzeugung geschildert hat. Es lässt sich kein schönerer Erfolg denken, als dass dieser Geist so­gleich in der Hörerschaft die Tat erzeugte.

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An Herrn Nc Dr. Ale) Frank]

Nr-4. Hint eine A. G

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