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für eines der Stein-Institute im gleichen Bau untergebracht werden und das Gebäude ihr Eigentum wird. Sie erteilt Prof. DREVERMANN die Genehmigung weiterzuizerhandeln.

§ 8

Bewilligungen 71 s .

Die Mittel zur Anbringung eines Briefkastens am lor und zur Aufstellung zweiter kleiner Ofen für den Pförtner und den Präparator Koch werden bewilligt.

§ 9

Vermächtnisse u. Sehen-

k u n g e n.

Aus dem Nachlass unseres verstorbenen arbeitenden und ewigen Mitgliedes E.CREIZENACH ist und einBe&rag von 12 000 Mark zugegangen, wovon die Schehkungssteuer noch abgeht. Die Verwaltung nimmt mit bestem Dank das Vermächtnis an.

Herr KARL HOFMANN zur Zeit Berlin, bittet durch Stadtarzt Dr. F&rstenheim die Gesellschaft, sie möge ihm gestatten, von seiner beabsichtigten Schenkung zurückzutreten und an deren Stelle eine einmalige, bedingungslose Schenkung von 150 000 Mark zu machen. Die Verwaltung nimmt die Stiftun mit bestem Danke an und bittet Justizrat Dr. GÜNTHER den Schenker nach Möglichkeit zu veranlassen, dass er die Schenkungssteuer trägt und wenn möglich die Gesellschaft in seinem Testament berücksichtigt.

Prof. DREVERMANN verliest eine lan^e Liste der

^cf- c L

Schenker, die seit der letzten Sitzung die Gesellschaft durch Material und finanziell unterstützt haben, die Namen sämtlicher Schenker sollen in einem der nächsten Berichts­hefte erscheinen.

Schluss

der Sitzung -g8 Uhr

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