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die Abhandlungen abbestellt hat, sollen diese bis auf Weiteres unberechnet zur Verfügung gestellt werden.

§ 9

Universitätsangelegenhei t __e_ n

Die Verwaltung erteilt ihre Z ustimmung zu. den baulichen Veränderungen im mineralogischen Institut, um die das Kuratorium gebeten hatte.

Bei dieser Gelegenheit soll auch das Museum mit Gleichstromleitung von den Nebengebäuden her versehen werden und die Kosten durch den Verkauf der Umformeranlage gedeckt werden.

§ 10 -

Antrag Prof. F 1 e s c h

Der Bund für Volksbildung beantragt durch Prof. FLESCH / Sonntags Vormittags vor der üblichen Besuchszeit für Führungen freien Eintritt zu gewähren und stellt in Aussicht,das Personal zu entschädigen. Ferner will er für die Assistenten, falls die die Führungen übernehmen, einen Betrag von 50 Mark bewilligen. Die Verwaltung be- schliesst zu antworten, dass derartige Führungen von jeher vor der eigentlichen öffbungszeit bei freiem Eintritt genehmigt wurden; wegen Führung durch die Assistenten soll sich der Bund für Volksbildung mit diesen ins Benehmen setzen, und die 'Entschädigung regeln.

. § 11

Personalangelegenheiten

Auf Antrag von Prof. DRSVERMANN sollen Dr. JASSOY, Geh. Rat zur STRASSEN und er selbst mit den Angestellten wegen der ausserordentlichen Teuerung und eventuelle«, Erleichterungen verhandeln.

Die Generalversammlung findet am Freitag, den 7. April nachmittags 6 Uhr im grossen Hörsaal statt.

Schluss der Sitzung 7 Uhr 15.