MÖBIUS und zur STRASSEN ausgearbeitet und sowohl von der

Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung als auch

von der Direktion gut geheissen worden ist, wird von der

Verwaltung genehmigt. (Abschrift des Vertrags liegt diesem i

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Sitzungsbericht bei).

§ 8

GEBHARDTsche Knochensammlung Die Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung ist mit dem Vorschlag der Direktion, die GEHARDT - sche Knochens ammlung nicht in der Senckenbergischen Anatomie, sondern im Senckenbergischen Museum aufzubewahren , einver­standen. Frau Prof. GEBHARDT-Halle soll dementsprechend gebeten werden, die Erlaubnis zur Aufbewahrung im Sencken­bergischen Museum zu geben.

§ 9

Satzungen der Rüppellstiftung

Entsprechend dem Beschluss der Verwaltung vom !

[

10. Mai hat die dazu bestimmte Kommission die Satzungen !

für die RUPPELL-Stiftung neu ausgearbeitet. Die Satzungen (siehe Beilage) werden unverändert von der Verwaltung ange- nommen_.

§ 10

Samstagsvorträge

Die in den. Samstagsvorträgen herrschenden Zustände,

tru-Qjri n^eTt^

dass Mitglieder häufig Kinder unter 14 JaTTrexTN^von denen ein Verständnis für den Vortrag nicht erwartet werden kann, sowie das vielfach unliebsam bemerkte Weggehen vor Schluss der Vorlesung, erfordern dringend Abhilfe. Selbstverständlich sollen die Vortragenden gebeten werden, ihre Zeit einzuhal­ten. Andererseits soll aber nunmehr auf Beschluss der Ver­waltung den Mitgliedern auf den Einladungskarten ebenso höflich wie dringend die Mahnung ans Herz gelegt werden, Störungen durch vorzeitiges Weggehen zu vermeiden .

Schluss der Sitzung 7-J- Uhr.

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