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§ 3
Sämtliche Mitglieder suchen nach Kräften zum Blühen und Gedeihen der Gesellschaft beizutragen und ihre Ziele zu fördern.
§ 4
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Schriften
Stiftung, sehe Natu: Eingabe
Beitragspflichtig sind nur die ordentlichen Mitglieder, i j Es zahlen die jährlich beitragenden Mitglieder im voraus mindestens den von der ^Mitglieder ve rsammlung festgesetzten Jahresbeitrag. Nach dem 1. Oktober Eintretende zahlen ein Viertel des Jahresbeitrags, falls sie zugleich den Beitrag für das folgende Kalenderjahr entrichten.
Die ewigen Mitglieder zahlen einen einmaligen Mindestbeitrag von 1000 Mark,
die Stiftungsmitglieder einmalig mindestens das Hundert- j fache des Beitrags eines ewigen Mitgliedes. J
§ 5
Ordentliches Mitglied kann jede unbescholtene Person s sein. Auch Korporationen und Firmen können die Mitgliedschaft j erwerben.
Gesuche um Aufnahme sind an die Direktion zu richten. I
§ 6 i
Ehrenmitglieder, korrespondierende Mitglieder s und korrespondierende Ehrenmitglieder werden auf 1 Vorschlag der Direktion oder von mindestens fünf anderen Verwaltungsmitgliedern von der Verwaltung gewählt, nachdem in der vorausgegangenen Verwaltungssitzung der Wahlvorschlag erfolgt ist.
Nur ausnahmsweise und in ganz besonders begründeten Fällen kann die Ernennung zum korrespondierenden Mitglied, wenn sämtliche Direktionsmitglieder ihr schriftliches Einverständ- . nis erklärt haben, durch die Direktion erfolgen.
Ohne weiteres treten in die Reihe der korrespondierenden Mitglieder ein:
1) auswärtige Träger von Preisen der Gesellschaft, soweit die Bestimmungen der Preisverleihung dies vorschreiben, und
2) die von Frankfurt am Main und seiner näheren Umgebung nach auswärts verzogenen Mitglieder der Verwaltung.
1)
an
die
National-
-Ve rsammlung
il
2)
an
das
Reichsfinanzministeriurn
3)
an
das
Mitglied
der
National-Versammlung
Dr.LUPPE
ii.
4)
an
das
Mitglied
der
National-Versammlung
Dr.QÜARCK !
und 5)
an
das
Mitglied
der
National-Versammlung
Dr. i : |
RIESSER
ii !
gemach t
, um Freilassung
der
wissenschaftlichen Institute
und gelehrten Gesellschaften von der geplanten Vermögend-