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der 2. Verwaltungssitzung Seite 250) nicht zu dem angegebenen Preise von M. 20700.— liefern kann, vielmehr einen Pre isaufschlag von 35% eintreten lassen müsse. Trotz
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3) die eingehende Begründung des Beschlusses,
4) die Namen der außerdem in dem Ausschuß zum Vorschlag gebrachten Gelehrten und die vollständigen Titel der betreffenden Arbeiten,
5) etwa eingegangene Gutachten (§ 8) in Urschrift.
Dieser Schlußbericht wird den Akten der Gesellschaft
(Sainmelband v. Soennnerring-Preis) eingereiht.
§ 11
Die Verkündung der Preisverleihung erfolgt in derjenigen wissenschaftlichen Sitzung, die auf den 7. April fällt oder diesem Tige am nächsten liegt.
In dieser Sitzung gedenkt zunächst der I. Direktor der wissenschaftlichen Bedeutung v. S o ein m er rings und seiner Beziehungen zur Gesellschaft unter kurzer Darlegung der Geschichte dies v. Soemmerring-Preises und verkündet den Namen des Preisträgers. Hierauf hält der von dem Ausschuß bestimmte Bericht- eresAaiter einen Vortrag über die preisgekrönte Arbeit.
§ 12
Auswärtige Preisträger , werden ohne weiteres unter die korrespondierenden Mitglieder aufgenommen.
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