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Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 10. Mai 1919
Bestimmungen für die Verleihung des v. Soemmerring-Preises
§ i
Das Kapital der v. Soemmerring-Preis-Stiftung wird getrennt von dem übrigen Vermögen der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft verwaltet. Es ist unangreifbar und vermehrt sich um diejenigen Beträge, die nicht für die Preisverleihung verwandt werden.
§ 2
Der v. Soemmerring-Preis wird alle acht Jahre (zunächst wieder 1923) am 7. April, dem Tage der Promotion Samuel Thomas v. Soemmerrings, einem deutschen Forscher verliehen, der während des Verlaufs der letzten acht Jahre eine besonders wertvolle und die Wissenschaft fördernde Arbeit aus den von v. Soemmerring vorzugsweise gepflegten Zweigen der Naturwissenschaft, der Anatomie und Physiologie im weitesten Umfange des Wortes, veröffentlicht hat.
Liegt eine derartige Arbeit aus den letztvergangenen acht Jahren nicht vor, so findet eine Verleihung des Preises nicht statt.
§ 3
Der Preis besteht aus der Porträtmedaille v. Soemmerrings in Silber, auf deren Kehrseite der Name des Preisträgers und das Datum der Verleihung eingraviert sind, und aus vier Fünfteln der aufgelaufenen Nettozinsen des Stiftungskapitals.
§ 4
Zinserträgnisse, die nicht für die Preisverleihung Verwendung finden, sowie sonstige Zugänge werden dem Kapitalstock iugeschlagen.
§ 5
Die Verleihung des Preises erfolgt durch einen von der Verwaltung aus der Zahl der arbeitenden Mitglieder gewählten
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