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le in der entomologischen Abteilung; sie ist inzwischen an Dr. HANS LEHMANN aus Breslau vergeben worden. Dr. LEHMANN hat
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Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 12. April 1919
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Bestimmungen für die Verleihung der Cretzschmar-Preismedaille
§ i
Der Cretzschmar-Preis ist zur Auszeichnung wissenschaftlicher Forscher aller Länder bestimmt, welche die von der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft gepflegten Wissenschaften (Zoologie, Botanik, Geologie-Paläontologie und Mineralogie) durch hervorragende Leistungen gefördert haben.
§ 2
Der Preis besteht in der goldenen oder silbernen Porträtmedaille Cretzschmars.
§ 3
Die Verleihung des Preises erfolgt in unbestimmten Zwischenräumen ; doch soll die goldene Medaille in der Regel nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren verliehen werden.
§ 4
Über die Verleihung der Preismedaille in Gold oder Silber beschließt ein wissenschaftlicher Ausschuß, der auf Anregung der Direktion oder von zwölf anderen Mitgliedern der Verwaltung unverzüglich zusammenzutreten hat.
§ 5
Der wissenschaftliche Ausschuß setzt sich zusammen aus dem I. Direktor der Gesellschaft und vierzehn weiteren, von der Verwaltung aus ihrem Kreise gewählten Mitgliedern, unter denen sich die Direktoren der Universitäts-Institute für Zoologie, Botanik, Geologie-Paläontologie und Mineralogie, soweit sie arbeitende Mitglieder der Gesellschaft sind, befinden sollen.
§ 6
Den Vorsitz in den Sitzungen des Ausschusses führt der I. Direktor; er bestimmt für jede Sitzung den Schriftführer.
§ 7
Liegt kein bestimmter Vorschlag für die Verleihung der Preis-
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