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le in der entomologischen Abteilung; sie ist inzwischen an Dr. HANS LEHMANN aus Breslau vergeben worden. Dr. LEHMANN hat

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: eingetreten.

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Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 12. April 1919

Stelle in der

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be-

Bestimmungen für die Verleihung der Cretzschmar-Preismedaille

§ i

Der Cretzschmar-Preis ist zur Auszeichnung wissenschaft­licher Forscher aller Länder bestimmt, welche die von der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft gepflegten Wissenschaften (Zoologie, Botanik, Geologie-Paläontologie und Mineralogie) durch hervorragende Leistungen gefördert haben.

§ 2

Der Preis besteht in der goldenen oder silbernen Porträt­medaille Cretzschmars.

§ 3

Die Verleihung des Preises erfolgt in unbestimmten Zwischen­räumen ; doch soll die goldene Medaille in der Regel nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren verliehen werden.

§ 4

Über die Verleihung der Preismedaille in Gold oder Silber beschließt ein wissenschaftlicher Ausschuß, der auf Anregung der Direktion oder von zwölf anderen Mitgliedern der Verwaltung unverzüglich zusammenzutreten hat.

§ 5

Der wissenschaftliche Ausschuß setzt sich zusammen aus dem I. Direktor der Gesellschaft und vierzehn weiteren, von der Verwaltung aus ihrem Kreise gewählten Mitgliedern, unter denen sich die Direktoren der Universitäts-Institute für Zoologie, Bo­tanik, Geologie-Paläontologie und Mineralogie, soweit sie arbei­tende Mitglieder der Gesellschaft sind, befinden sollen.

§ 6

Den Vorsitz in den Sitzungen des Ausschusses führt der I. Direktor; er bestimmt für jede Sitzung den Schriftführer.

§ 7

Liegt kein bestimmter Vorschlag für die Verleihung der Preis-

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Mitglied 1 gewählt, f. Dr. phil. rsität Zürich korrespon-

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