seit Kriegsbeginn als Oberstabsarzt im Felde stehende Prof. ERNST MARX seinen Entschluss, seinen Darlehensschein der Gesellschaft nicht zur Verfügung zu stellen, damit, dass er in den Sitzungen der Verwaltung 1913 und 1914 nicht die Überzeugung gewonnen habe, die Gesellschaft werde eine freie und unabhängige bleiben, und dass er nicht beabsichti­ge, der Universität ein Geschenk zu machen. Sollte er bei seiner Rückkehr nach Frankfurt die Überzeugung gewinnen, dass die Gesellschaft bleibe, was sie bis 1913 gewesen sei, so stehe der späteren Überlassung seines Darlehensscheines nicht im Wege.

Die Verwaltung bedauert lebhaft, dass Prof. MARX bei seinem Entschluss von Voraussetzungen ausge­gangen ist, die .jeder tatsächlichen Unterlage entbehren, da von keiner Seite der Versuch gemacht worden ist, die Freiheit und Unabhängigkeit der Gesellschaft zu Gunsten der Universität zu schmälern. Es wird beschlossen, dies Prof. MARX mitzuteilen; doch muss es ihm überlassen blei­ben, sich nach seiner Rückkehr ein eigenes Urteil zu bil­den und danach seine weiteren Ent Schliessungen zu treffen.

§ 6

Verleihung der Gedenkmünze

Auf Antrag des Geh. San. Rat Dr. R. FRIDBERG be- schliesst die Verwaltung:

»auch den Jetzigen Direktionsmitgliedern in Anerken­nung ihrer grossen Verdienste um die Blüte der Gesell­schaft und in Anbetracht des herrlichen ihr zu ver­dankenden Verlaufes der Jahrhundertfeier die eiserne Gedenkmünze mit entsprechendem Diplom und geeigneter Widmung zu verleihen. »

§ 7

Erwerbungen

Auf Antrag des Dr. RICHTER wird beschlos­sen, zwei Zusammenstellungen von Trilobiten, Crino- ideen und Brachiopoden aus der Eifel von Rektor DOHM