seit Kriegsbeginn als Oberstabsarzt im Felde stehende Prof. ERNST MARX seinen Entschluss, seinen Darlehensschein der Gesellschaft nicht zur Verfügung zu stellen, damit, dass er in den Sitzungen der Verwaltung 1913 und 1914 nicht die Überzeugung gewonnen habe, die Gesellschaft werde eine freie und unabhängige bleiben, und dass er nicht beabsichtige, der Universität ein Geschenk zu machen. Sollte er bei seiner Rückkehr nach Frankfurt die Überzeugung gewinnen, dass die Gesellschaft bleibe, was sie bis 1913 gewesen sei, so stehe der späteren Überlassung seines Darlehensscheines nicht im Wege.
Die Verwaltung bedauert lebhaft, dass Prof. MARX bei seinem Entschluss von Voraussetzungen ausgegangen ist, die .jeder tatsächlichen Unterlage entbehren, da von keiner Seite der Versuch gemacht worden ist, die Freiheit und Unabhängigkeit der Gesellschaft zu Gunsten der Universität zu schmälern. Es wird beschlossen, dies Prof. MARX mitzuteilen; doch muss es ihm überlassen bleiben, sich nach seiner Rückkehr ein eigenes Urteil zu bilden und danach seine weiteren Ent Schliessungen zu treffen.
§ 6
Verleihung der Gedenkmünze
Auf Antrag des Geh. San. Rat Dr. R. FRIDBERG be- schliesst die Verwaltung:
»auch den Jetzigen Direktionsmitgliedern in Anerkennung ihrer grossen Verdienste um die Blüte der Gesellschaft und in Anbetracht des herrlichen ihr zu verdankenden Verlaufes der Jahrhundertfeier die eiserne Gedenkmünze mit entsprechendem Diplom und geeigneter Widmung zu verleihen. »
§ 7
Erwerbungen
Auf Antrag des Dr. RICHTER wird beschlossen, zwei Zusammenstellungen von Trilobiten, Crino- ideen und Brachiopoden aus der Eifel von Rektor DOHM