-187- § 12
RAPPsche Stiftung Ein Schreiben des Schulrates der Realschule der israelitischen Gemeinde (Phi lanthropin) vom 12. September 1917 gibt dem Vorsitzenden Veranlassung, eingehend über die MORITZ RAPP sehe Stiftung zu sprechen, über die nur wenige Mitglieder der Verwaltung ausreichend unterrichtet sind.
Am 14. November 1877 hat der im Februar 1878 verstorbene hiesige Privatier MORITZ RAPP zu seinen Erben den Almosenkasten der israelitischen Gemeinde, die Real— und Volksschule derselben, das Rochushospital und die Sencken- bergisehe Naturforschende Gesellschaft und zu N u t z n i esse r n des Nachlassvermögens eine Frau MARIA ARNDT, geb.
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ROHIG, sowie seine Neffen und Nichten eingesetzt. Das Nach- lassvermögen ist der Aufsicht einer gemeinschaftlichen Administration unterstellt, in der der älteste der lebenden Neffen des Erblassers und bei deren Wegfall der Ehegatte seiner noch lebenden ältesten Nichte den Vorsitz führt. Nach dem Tode des Letztlebenden derselben hat der Magistrat der Stadt 1 Frankfurt einen Vorsitzenden zu ernennen. Weitere Mitglieder der Administration sind je ein Abgeordneter der vier Erben, und zwar ist der Abgeordnete des Almosenkastens als Stellvertreter des Vorsitzenden bestellt; der Abgeordnete der Sencken- bergischen Naturforschenden Gesellschaft ist Gegenschreiber.
Nach dem Ableben des letzten Nutzniessers des Nachlassvermögens hat die Senekenbergische Naturforschende Gesellschaft die Zinsen ihres Erbteils »zu öffentlichen wissenschaftlichen Vorlesungen, zur Vergrößerung der Sammlungen, insbesondere aber zur Unterstützung namhafter Gelehrter auf 4-1 ihren Reisen in fremden Ländern, zur Vergrösserung der Kenntnisse in der Erdkunde, Zoologie usw. zu verwenden».
Ferner haben sämtliche Erben gemeinsam die Grabstätte des Erblassers zu unterhalten und einer Reihe von Stif-
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