1917) ist M. 50532.83 (-- gleich M. 467.17 geringer, als es die Gesellschaft in ihren Voranschlag eingesetzt hatte) Die Mindereinnahme ist durch Mietnachlässe und nicht eingegangene Mieten von zur Fahne einberufenen Mietern hervorgerufen. Eine Veränderung des Hypothekenkapitals hat nicht stattgefunden. Dagegen wurden die Hypothekenzinsen von der Hypothek HERWIG ab 1. April 1917 von 4 1/6% auf 4^% erhöht. - Die von der Firma GOLL SÖHNE gekün
digte Wohnung ist nach wie vor an das Reserve-Lazarett X für M. 4071.84 einschliesslich Nebenspesen, vermietet worden (statt M. 7000. -)Der Betriebsfond beträgt M.6000. vorausgesetzt, dass die Verwaltung dem Antrag des Administrators zustimmt, dem Fond wiederum M. 1000 aus den Erträgnissen zu überweisen.
Die beiden Kassierer haben die Abrechnung geprüft und richtig gefunden.
Beschluss: Dem Administrator der Stiftung wird Entlastung erteilt und seinem Vorschlag, wiederum M. 1000.- dem Betriebsfond zu überweisen, zugestimmt.
§ 11
Versicherung gegen Flieger-
Schäden
Die Versicherung gegen Fliegerschäden ist für ein Jahr zu den in § 8 des letzten Sitzungsberichtes angegebenen Prämiensätzen von M. 2705.- abgeschlossen worden. Eine Herabsetzung der Prämien liess sich nicht erreichen, weil die bestehenden, für sämtliche Versicherer bindenden Tarifbestimmungen eine Abänderung nicht zulassen. Die an den Feuerversicherungen der Gesellschaft mitbeteiligte Gothaer Feuerversicherungsbank übernimmt das Fliegerschäden-Risko nicht. PROVIDENTIA und DEUTSCHER PHÖNIX tragen deshalb die Versicherung je zur Hälfte.