1917) ist M. 50532.83 (-- gleich M. 467.17 geringer, als es die Gesellschaft in ihren Voranschlag eingesetzt hatte) Die Mindereinnahme ist durch Mietnachlässe und nicht ein­gegangene Mieten von zur Fahne einberufenen Mietern her­vorgerufen. Eine Veränderung des Hypothekenkapitals hat nicht stattgefunden. Dagegen wurden die Hypothekenzin­sen von der Hypothek HERWIG ab 1. April 1917 von 4 1/6% auf 4^% erhöht. - Die von der Firma GOLL SÖHNE gekün­

digte Wohnung ist nach wie vor an das Reserve-Lazarett X für M. 4071.84 einschliesslich Nebenspesen, vermietet worden (statt M. 7000. -)Der Betriebsfond beträgt M.6000. vorausgesetzt, dass die Verwaltung dem Antrag des Admini­strators zustimmt, dem Fond wiederum M. 1000 aus den Erträgnissen zu überweisen.

Die beiden Kassierer haben die Abrechnung ge­prüft und richtig gefunden.

Beschluss: Dem Administrator der Stiftung wird Entlastung erteilt und seinem Vorschlag, wiederum M. 1000.- dem Betriebsfond zu überweisen, zugestimmt.

§ 11

Versicherung gegen Flieger-

Schäden

Die Versicherung gegen Fliegerschäden ist für ein Jahr zu den in § 8 des letzten Sitzungsberichtes angegebenen Prämiensätzen von M. 2705.- abgeschlossen worden. Eine Herabsetzung der Prämien liess sich nicht erreichen, weil die bestehenden, für sämtliche Versicherer bindenden Tarifbestimmungen eine Abänderung nicht zu­lassen. Die an den Feuerversicherungen der Gesellschaft mitbeteiligte Gothaer Feuerversicherungsbank übernimmt das Fliegerschäden-Risko nicht. PROVIDENTIA und DEUT­SCHER PHÖNIX tragen deshalb die Versicherung je zur Hälfte.