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2. ) Eingehende Referate in der Tages- und Fachpresse sind nur nach eingeholter Zensurgenehmigung hei der Presse-Abteilung zulässig.
3. ) Die Ausführungen sind als vertrauliche zu behandeln und haben zu den Vorträgen nur Mitglieder gegen Vorzeigung der Karte Zutritt. Gäste sind ausgeschlossen .
Die Presse - Abteilung hat ferner um Zusendung von Karten zum Besuche der Vorträge gebeten.
Beschluss: 1) Der Verfügung des Stellv. Generalkommandos ist strengste Folge zu leisten. Sie ist sämtlichen Mitgliedern und Vortragenden im Wortlaut be
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kannt zu geben.
2) Um den Angehörigen der Mitglieder jedoch den Besuch der Vorträge in gleichem Masse wie seither zu ermöglichen, wird für das Winterhalbjahr 1917/18 die Einrichtung der »ausserordentlichen Mitgliedschaft» getroffen, 'die nur von den Angehörigen der Mitglieder gegen Zahlung von M. 5.- erworben werden kann.
3) Aus Anlass der Verfügung, durch die die Einführung von Gästen untersagt ist, soll es Personen, die sich für den Besuch der Vorträge interessieren, nahegelegt werden, als Mitglieder einzutreten.
4) Der Presse-Abteilung des Stellv. Generalkommandos sollen Karten zum Besuch der Vorträge zur Verfügung gestellt werden.
§ 10
J ahrhundertfeier
1) Den Vortrag bei dem akademischen Akt im Lichthof des Museums am 22. 11. 17 wird Prof. zur STRASSEN halten über »Krieg und Kriegsmoral im Lichte der Biologie».