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2. ) Eingehende Referate in der Tages- und Fachpresse sind nur nach eingeholter Zensurgenehmigung hei der Presse-Abteilung zulässig.

3. ) Die Ausführungen sind als vertrauliche zu behan­deln und haben zu den Vorträgen nur Mitglieder gegen Vorzeigung der Karte Zutritt. Gäste sind ausgeschlos­sen .

Die Presse - Abteilung hat ferner um Zusendung von Karten zum Besuche der Vorträge gebeten.

Beschluss: 1) Der Verfügung des Stellv. Generalkommandos ist strengste Folge zu leisten. Sie ist sämtlichen Mitgliedern und Vortragenden im Wortlaut be­

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kannt zu geben.

2) Um den Angehörigen der Mitglieder jedoch den Besuch der Vorträge in gleichem Masse wie seither zu er­möglichen, wird für das Winterhalbjahr 1917/18 die Ein­richtung der »ausserordentlichen Mitgliedschaft» getrof­fen, 'die nur von den Angehörigen der Mitglieder gegen Zahlung von M. 5.- erworben werden kann.

3) Aus Anlass der Verfügung, durch die die Einführung von Gästen untersagt ist, soll es Personen, die sich für den Besuch der Vorträge interessieren, nahe­gelegt werden, als Mitglieder einzutreten.

4) Der Presse-Abteilung des Stellv. General­kommandos sollen Karten zum Besuch der Vorträge zur Ver­fügung gestellt werden.

§ 10

J ahrhundertfeier

1) Den Vortrag bei dem akademischen Akt im Lichthof des Museums am 22. 11. 17 wird Prof. zur STRAS­SEN halten über »Krieg und Kriegsmoral im Lichte der Biologie».