Die Zahlungsbedingungen an den Verkäufer Haupt

mann HORNSTEIN, den Sohn des Verstorbenen, sind: M. 5000 bei Übernahme der Sammlung und weitere 5000 Mark am 1.0k tober 1917.

Die Verwaltung erteilt nachträglich ihre Zu­stimmung zum Erwerb der Sammlung und der Vorsitzende spricht Dr. LÖW BEER für seine tatkräftige Hilfe den wärmsten Dank der Gesellschaft aus.

§ 9

OSCAR-LOW-BEER-STIFTUNG

Mit Schreiben vom 24. Juli 1917 hat Herr Dr. phil. OSCAR LOW BEER in Frankfurt am Main zum Andenken an seinen Bruder Kommerzialrat RUDOLF LOW BEER und sei­nen Schwiegervater Dr. HERMANN MARX, die beide bösarti­gen Geschwülsten zum Opfer gefallen sind, der Sencken- bergischen Naturforschenden Gesellschaft anlässlich ihrer bevorstehenden Jahrhundertfeier eine Zuwendung von vorläufig M. 200.000.- (in Worten: zweihundert­tausend Mark) »zur Anregung und zur Förderung des Studiums der bösartigen Geschwülste auf chemisch - biologischem Wege» gemacht.

Die Verwaltung beschliesst einstimmig, die Stiftung anzunehmen und um Erteilung der landesherr­lichen Genehmigung nachzusuchen.

Sie beauftragt die Direktion, dem Wunsche des Stifters entsprechend, in Gemeinschaft mit Geh.

Reg. Rat von WEINBERG als Chemiker und Prof, zur STRASSEN als Biologen zunächst eine Geschäftsordnung für die Verwendung des Stiftungskapitals und der auf­laufenden Zinsen auszuarbeiten und der Verwaltung zur Kenntnis vorzulegen.