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gegenüber ein gleiches Schild für das »Zoologische Institut» anbringen zu lassen. Nach kurzer Beratung wird beschlossen, die Inschrift »Zoologisches Institut» über dem Haupteingang zu lassen, dagegen das Schild »Geologisches Institut» auf der anderen Seite, dem Schild des »Mineralogischen Instituts» gegenüber, anbringen zu lassen. Es wird Prof. BOEKE anheim­gestellt, wegen einer eventuell eleganteren Ausführung der beiden Schilder sieh mit einem Gesuch direkt an die Universi­tät zu wenden, die für die dadurch entstehenden höheren Kosten aufzukommen hätte.

§ 10

Der Urlaub der Beamten soll in diesem Jahredamit die Arbeiten, die durch die im Felde stehenden Beamten schon bedeutend reduziert sind, zeitwei­se nicht ganz ruhen auf die Hälfte reduziert werden.

§ 11

» Innere Museumsordnung»

Der von der Kommission ausgearbeitete Entwurf der »Inneren Museumsordnung» liegt vor. Der Vorsitzende der Kommission, Geh. San. Rat Dr. FRIDBERG, gibt eine kurze Über­sicht über das Zustandekommen der Kommission vom 28. Dezem­ber 1914 und berichtet eingehend über die Arbeiten derselben. Während der s. Z. von Prof. SCHNAUDIGEL gestellte Antrag keine bestimmten Richtlinien für ihre Arbeiten gegeben hat, hielt es die Kommission für ihre Aufgabe, im Anschluss an die eingehende Mitarbeit des Museumsdirektors die Kompetenzen desselben, der Abteilungsleiter, die auf Grund des § 24 des Universitätsvertrages aufgestellt werden müssen, sowie der Sektionäre, festzulegen.

Obwohl nach Ansicht von Geheimrat FRIDBERG die Kommission ihre Arbeiten abgeschlossen hat, stellt er der Verwaltung anheim, darüber in Beratung einzutreten, ob jetzt der Zeitpunkt gekommen sei, in die Spezialdiskussion über