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Anzahlung von 25000 Mark zu bewilligen und hierzu das Ver­mächtnis des Herrn A. WEIS zu verwenden und den Rest unter Sicherstellung, Verzinsung und bei jährlicher Abtragung in etwa 10 Jahren-- zu amortisieren.

Der Vorsitzende betont, dass die Direktion nach reiflicher Prüfung der Angelegenheit durchaus auf dem Bode der Anschauung von Prof, zur STRASSEN stehe und empfiehlt der Verwaltung, die Erwerbung im Prinzip zu genehmigen unter Festsetzung einer vorläufigen Höchstgrenze.

Prof. SACK beantragt für den Erwerb vorläufig 50000 Mark zu bewilligen.

Nachdem Prof, von HEYDEN die Anträge zur STRASSEN und SACK wärmstens unterstützt und besonders hervorhebt, dass die Chancen des Erwerbs einer derartigen Sammlung sich nicht zum zweiten Mal wiederholen, beantragt der Vor­sitzende, den Vorschlägen der Herren v. HEYDEN, SACK und zur STRASSEN zuzustimmen und formuliert folgenden Antrag:

»Die Verwaltung der Senckenbergischen Naturfor­schenden Gesellschaft stimmt dem Vorschlag des Direktors * ihres Museums, Prof, zur STRASSEN, zu, die Vogelsammlung des Grafen von BERLEPSCH zu erwerben, falls deren Ankauf die Summe von 60000 Mark nicht übersteige. Sollte eine höhere Summe erforderlich sein, so wird die Verwaltung sich mit dieser Angelegenheit weiter zu befassen haben.

Als Anzahlung soll das WEIS'sehe Vermächtnis von 25000 Mark herangezogen werden.» -Der Antrag wird ohne Wider^ spruch angenommen.

§ 6

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Der Kapitän verweigert die Auslieferung der von uns gegebenen Sammelausrüstung und der gesammelten