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An die Herren Sekt ionere
Durch Verwaltung3beschlus3 voa "4. Juni ds. Ja. bin., ich beauftragt werden, mit den Herren Sekticnären den Wortlaut der »B * n u t z u n g s o r d n u n g» (B 0) zu vereinbaren, der a^s Unterlage für die weitere Beratung der Angelegenheit in der Vor-,, waltung dienen soll. Zur Vereinfachung habe ich wir erlaubt, gemeinsam mit unseren Verwaltungsmitgl ledern Dr. Jur. GÜ13THER, Dr. JAJ2SCY, Prof. MARX, San. Rat ROEDIGER, Prof, zur STRASSEN und p.r..
Wir,«SR eine BO zu entwerfen, die ich Ihnen nachstehend zur tföfillicen Kenntnisnahme überreiche.
Wir sind von der Voraussetzung ausfre^an^en» dass die I
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Universitäts-Institute für Zoologie, Mineralogie und Geologie-Pa-, I ••• ^ " Ü
läontclogie Institute der Senekenbergi-
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sehen Naturfcrachenden Gesell schaf t]
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sind: Hieraus folgt, dass die in § 4 des vorgelegten Entwurfs der
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BO genannten »Sondersammlungen» der Jniversitäts-
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Institute Eigentum der Gesellschaft blei- ben.
Wir haben uns ausnahmslos auf den Standpunkt gestellt, den Seaitatsrat ROEDIGER in der Verwaltungssitzung vom 20. Mai vertre- ten hat, dass nämlich ein ferneres Blühen und Gedeihen der Sen- cke-nbergischen Gesellschaft und ihres Museums nur dann möglich sein wird, wenn den Universitäts-Instituten von vornherein die Möglichkeit genommen wird, Konkurrenzsammlungsn! an rulegen. Dies —wenn möglich— in wirksamer Weise dauernd zu verhindern, muss die vornehmste Aufgabe des in Fcro einer BO Jetzt mit der Universität neu abzusebliessenden Vertrages sein. ' |
Nach § 24 des Vertrags vom 28. IX. 1912 ist die BO von der Universität mit der Direktion unserer Gesellschaft zu vereinbaren. Die Direktion vertritt ?atzungsgemäss die G e -
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