Neunundfiebenzigste Nachricht

von dem Fortgang und Anwachs

der

Or. Senckenbergischen Stiftung

zum Besten der Arzneikunde und Arankenpflege

vom April J9 \2 bis 3t. März t9t3.

^ie Rechnungsrevision für das Rechnungsjahr 1912/13 wurde am 17. August 1912 durch Herrn Oberbürgermeister Dr. F. Adickes und Stadtrat Dr. jur. Carl Flesch, in Gemeinschaft mit den von der Großherzoglichen Ludwigs-Universität in Gießen hierzu abgeordneten Herren, Professor l)r. Mittemaier, als Vertreter des verhinderten Dekans Professor Dr. van Kalker, der juristischen Fakultät, und Professor Dr. Neumann als Dekan der medizinischen Fakultät, vorgenommen.

Am 18. August 1913 begeht die Stiftung den Tag ihres 150 jährigen Bestehens. Von einer größeren Feier an diesem Tage soll mit Rücksicht auf den ungünstigen Termin und der in Bälde bevorstehenden Er­öffnung der Universität Abstand genommen werden.

Um die Bedeutung und die Persönlichkeit Johann Christian Senckenbergs weiteren Kreisen näherzurücken, beabsichtigt die Stiftung eine eingehendere Biographie des Stifters, bearbeitet von Dr. Gustav Wahl, als Jubiläumsschrift herauszugeben.

Als Festschrift soll ein, vom Vorsitzender der Administration, Herrn Sanitätsrat Dr. Ernst Roediger, bearbeiteter Bericht, die verflossenen 150 Jahre der Stiftung umfassend, erscheinen.

In dankenswerter Weise errichtete Herr H. Weil Hierselbst für Forschungszwecke (insbesondere auf dem Gebiete der Krebsforschung), eine Stiftung von jährlich M. 2000., über deren Verwendung dem Stifter durch eine Kommission jährlich Vorschläge zu machen sind.

Mit Rücksicht auf die Mehrbelastung, welche die Angestellten der Stiftung auf Grund der am 1. Januar 1913 in Kraft getretenen Angestellten-Versicherung durch Aufbringung der Hälfte der Versicherungs­beiträge zu übernehmen hätten, beschloß die Administration zu Lasten der Stiftung die Versicherungsbeiträge der im Bürgerhospital beschäftigten Schwestern ganz zu übernehmen und den übrigen Angestellten den Gehalt um die Hälfte der von ihnen selbst aufzubringenden Beiträge zu erhöhen.

In der Frage der Beteiligung der Dr. Senckenbergischen Stiftung an der Universitäts-Gründung fand am 15. Juni 1912 eine gemeinschaftliche Sitzung der Administration mit den aus Gießen erschienenen Coexe- cutoren der Stiftung statt.

In dieser Sitzung wurde unter dem Vorbehalt verschiedener Rechte und Befugnisse der Stiftung die Bereitwilligkeit zur Beteiligung an der Gründung der Universität beschlossen.

Die Unterzeichnung des Vertrages über die Gründung einer Universität in Frankfurt a. M. erfolgte am 28. September 1912 im Rathause durch den Oberbürgermeister Dr. Adickes und dem Stadtrat Dr. Woell als Vertreter des Magistrats und durch die Vorstände sämtlicher an der Gründung beteiligten Körperschaften, Instituten usw. Die von der Stiftung in der Sitzung vom 15. Juni 1912 gemachten Vorbehalte wurden als mit dem Vertrage in Einklang stehend anerkannt und in einem dem Vertrage angefügten Protokoll in nachstehendem Wortlaute festgestellt:

1. Die der Stiftung eigentümlich gehörigen Sammlungen werden der Universität nur zur Mit­benutzung überlaffen.

2. Die im regelmäßigen Gang der Sammlung vorkommenden Vermehrungen werden und bleiben Eigentum der Stiftung.