<4.4.1763>

dort.

Medicina et sanitas

hinc pendens ist hier]

[nichts] pures accidens

vor den beutel worden,

da ohne die Medicos zu

fragen die dazu bestellt

sind daß sie ihrer Un-

wissenheit zu hilfe

kommen sollen v. ihr

laster verhüthen, immer

tumme eselhafft v. la-

sterhafft in das wesen hier

zu sprechen, alle Charlata-

nische* [?] Medizin

v. betrügereien erlaubt

werden um Geld, gerade

als ob cura sanitatis

et [?tionum] [annihilata]*

kein geschäfft der in

Policeysachen beschäfftigten

obrigkeit wäre. Und

so stettigkeit, Eid,

Pflicht v. Ehr vergessen

handeln die [K?lichen]

Personen die Gott v.

die Menschlichkeit verlassen

v. wahre feinde Gottes v.

des Nächsten v. ihres

Vatterlandes sind.



[Editorische Anmerkungen]

* "Der Chárlatan , (sprich Schárlatan,) des -s, plur. die -e. 1) Eigentlich, ein Afterarzt, welcher an öffentlichen Orten auftritt und seinen Arzeneyen tausend falsche Tugenden beylegt; ein Marktschreyer. 2) Figürlich, überhaupt ein jeder, der seinen Arbeiten einen größern Werth beyleget als sie haben, oder sich größerer Verdienste rühmet als er besitzet." (Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1324.)

*