<4.4.1763>
dort.
Medicina et sanitas
hinc pendens ist hier]
[nichts]
pures accidens
vor den beutel worden,
da ohne
die Medicos zu
fragen die dazu bestellt
sind daß sie ihrer Un-
wissenheit zu hilfe
kommen sollen v. ihr
laster verhüthen, immer
tumme eselhafft v. la-
sterhafft in das wesen hier
zu sprechen, alle
Charlata-
nische* [?] Medizin
v. betrügereien erlaubt
werden um Geld,
gerade
als ob cura sanitatis
et [?tionum] [annihilata]*
kein geschäfft der in
Policeysachen beschäfftigten
obrigkeit wäre. Und
so stettigkeit, Eid,
Pflicht v. Ehr
vergessen
handeln die
[K?lichen]
Personen die Gott v.
die Menschlichkeit verlassen
v. wahre feinde Gottes v.
des Nächsten v.
ihres
Vatterlandes sind.
[Editorische Anmerkungen]
* "Der Chárlatan , (sprich Schárlatan,) des -s, plur. die -e. 1) Eigentlich, ein Afterarzt, welcher an öffentlichen Orten auftritt und seinen Arzeneyen tausend falsche Tugenden beylegt; ein Marktschreyer. 2) Figürlich, überhaupt ein jeder, der seinen Arbeiten einen größern Werth beyleget als sie haben, oder sich größerer Verdienste rühmet als er besitzet." (Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1324.)